Droht wegen Robbie Williams der GEZ, ARD und dem ZDF das Aus? - Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat den Eingang zur Klage gegen die GEZ und zur Schließung von ARD und ZDF mit Aktenzeichen 27 K 4132/07 bestätigt. Die Journalistin Conny Crämer will mit aller Härte gegen das öffentlich-rechtliche Fernsehen und deren Gebühreneintreiber GEZ wegen Verfassungswidrigkeiten vorgehen. In der Klageschrift bezieht sich die Journalistin auch auf massive Falschberichterstattung sowohl von ARD und ZDF, was diese laut Artikel 18 GG nicht dürfen. Pressefreiheit heißt nicht Prosa zu senden, sondern ungestraft die Wahrheit ans Licht zu bringen. Journalisten dürfen sich nicht gegen die freiheitlichen und demokratischen Werte der Bundesrepublik Deutschland stellen.
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Droht wegen Robbie Williams der GEZ, ARD und dem ZDF das Aus?

2007/09/17 07:29

Pressemeldung von:
Conny Crämer
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat den Eingang zur Klage gegen die GEZ und zur Schließung von ARD und ZDF mit Aktenzeichen 27 K 4132/07 bestätigt. Die Journalistin Conny Crämer will mit aller Härte gegen das öffentlich-rechtliche Fernsehen und deren Gebühreneintreiber GEZ wegen Verfassungswidrigkeiten vorgehen.

In der Klageschrift bezieht sich die Journalistin auch auf massive Falschberichterstattung sowohl von ARD und ZDF, was diese laut Artikel 18 GG nicht dürfen. Pressefreiheit heißt nicht Prosa zu senden, sondern ungestraft die Wahrheit ans Licht zu bringen.
Droht wegen Robbie Williams der GEZ, ARD und dem ZDF das Aus?
Journalisten dürfen sich nicht gegen die freiheitlichen und demokratischen Werte der Bundesrepublik Deutschland stellen. Die Presse darf ihre Macht nicht mißbrauchen.

Ebenso wurde kein Einzelrichter, sondern es wurden mittlerweile mehrere Kammern zur Entscheidung beantragt. In der Klageschrift wird einfach erklärt, daß das ZDF mehr Sender hat, als die Journalistin über Kabel empfangen kann. Ebenso greift die Journalistin in einem weiteren Schriftsatz das WDR Gesetz an. Angeblich untersteht der Sender keiner staatlichen Anordnung, was natürlich eher dem Zustand der Anarchie entspräche.

Auch die nunmehr böswillige Berichterstattung von heute online und anderen online Webseiten der öffentlichen-rechtlichen Sender über Robbie Williams und der angeblichen Stalkerin haben zur Klage geführt, daß Frau Crämer sogar die Schließung der Sender beantragt hat. Die Sender hatten Zeit genug gehabt, ihre Webseiten zu ändern. Schadensersatz wurde ebenso beantragt. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem kürzlichen Urteil zum alten Gebührengesetz aus dem Jahr 2004 es sogar indirekt als verfassungswidrig bereits erklärt.



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