Die Übersetzung von Betriebsanleitungen ist gesetzlich vorgeschrieben - Richtlinien und Normen schreiben die Übetragung von Betriebsanleitungen vor. In vielen Inbustriezweigen mahcen sich die Hersteller viele Gedanken über den Aufbau und Inhalt ihrer Betriebsanleitungen. Die Übersetzer andererseits müssen bei der Übertragung dieser Betriebsanleitungen auf Bestimmungen und Gesetze des Ziellandes achten. Innerhalb der Europäischen Union schreiben Europäische Bestimmungen als auch nationale Gesetze die Übertragung von Bedienungsanleitungen in die Sprache des Landes vor, für welches sie bestimmt sind.
Ohne landessprachliche Dokumentation dürfen Maschinen die Grenze des Importlandes im schlimmsten Fall gar nicht passieren.