Deutsche Rentenversicherung Hessen weist Kritik an Rentenbescheiden zurück - „Bild“ bewertet in ihrer Ausgabe vom 13. November 2007 die Qualität von Rentenbescheiden. Aus einer Statistik der Rentenversicherung folgert das Blatt eine Vielzahl fehlerhafter Bescheide. Die Deutsche Rentenversicherung Hessen weist dies als nicht sachgerecht zurück. Die Deutsche Rentenversicherung Hessen hat von 2003 bis 2006 rund 215.
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Deutsche Rentenversicherung Hessen weist Kritik an Rentenbescheiden zurück

2007/11/16 15:49

Pressemeldung von:
Deutsche Rentenversicherung Hessen
„Bild“ bewertet in ihrer Ausgabe vom 13. November 2007 die Qualität von Rentenbescheiden. Aus einer Statistik der Rentenversicherung folgert das Blatt eine Vielzahl fehlerhafter Bescheide. Die Deutsche Rentenversicherung Hessen weist dies als nicht sachgerecht zurück. Die Deutsche Rentenversicherung Hessen hat von 2003 bis 2006 rund 215.000 Rentenanträge bearbeitet. In diesem Zeitraum wurde gegen rund 18.500 Rentenbescheide Widerspruch eingelegt. Davon wurde in rund 2.900 Fällen zugunsten der Versicherten entschieden. Häufig war eine schnelle Klärung möglich, weil fehlende
Deutsche Rentenversicherung Hessen weist Kritik an Rentenbescheiden zurück
Unterlagen nachgereicht wurden. Das heißt, hier hat die Rentenversicherung nicht falsch gerechnet, sondern neue Fakten berücksichtigt.

„Bild“ stützt seine Behauptung im übrigen auf das Verhältnis der erfolgreichen Widersprüche zu den gesamten Widersprüchen. Dies ist jedoch kein geeignetes Kriterium für die Arbeitsqualität der Rentenversicherung. Weit aussagekräftiger dafür ist das Verhältnis der erfolgreichen Widersprüche zur Gesamtheit aller bewilligten und abgelehnten Rentenanträge. Hier beträgt die Quote für die Deutsche Rentenversicherung Hessen rund 1,35 Prozent. Diese zeigt, dass der hessische Rentenversicherungsträger in der Regel korrekt arbeitet.

Wer mit einer Entscheidung der Rentenversicherung nicht einverstanden ist, kann innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Das Widerspruchsverfahren ist für Versicherte und Rentner kostenfrei. Selbst nach Ablauf der Widerspruchsfrist kann noch jederzeit eine Überprüfung beantragt werden; eine Besonderheit in der Sozialversicherung.

Um einen Widerspruch beispielsweise wegen bestehender Lücken im Versicherungsverlauf zu vermeiden, sollten Versicherte nicht erst im Leistungsfall prüfen, ob die Zeiten im Rentenkonto richtig und vollständig gespeichert sind. Fragen zur Kontenklärung beantworten die Fachleute der Deutschen Rentenversicherung Hessen in den Auskunfts- und Beratungsstellen und am kostenfreien Servicetelefon unter 0800 100048 012. Weitere Informationen gibt es auch im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de.



Kontakt zum Autor des Artikels:
web: http://www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de
 

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