Der Begriff der Strafe aus Sicht der Philosophie - Menschliches Miteinander jedweder Art und Ausprägung besteht wesentlich im Einnehmen und Haben von gegenseitigen Erwartungshaltungen, sowohl zur Gewährleistung von je eigenen, jedem Menschen zustehenden Ansprüchen („Freiheiten“), als auch zur Garantie des verlässlichen Geschütztseins eines jeden Menschen vor Ein- und Übergriffen anderer.
Ein gesicherter Zustand des menschlichen Miteinanders unter rechtlicher Ordnung, d.h. unter Rechtsgesetzen, Normen und Regeln, ermöglicht und sichert zivilisiertes und kultiviertes menschliches Zusammenbestehen und –leben. Da nun einmal die beteiligten menschlichen Lebewesen nicht schon von Natur aus derart beschaffen sind, dass sie nicht automatisch gesetzestreu handeln, ist es als wohl allzumenschlich oder natürlich anzusehen, dass es zu Regelübertretungen oder zur Ausübung von Unrecht kommt.
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