Der Aufruf an alle Berufsanfänger: Verschenken Sie kein Geld!!! - Wie immer im September beginnen wieder Tausende von Jugendlichen den sogenannten 1. Schritt in`s wahre Leben und haben somit nach dem Vermögensbildungsgesetz als Berufseinsteiger Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen, kurz VL genannt. Die meisten Arbeitgeber zahlen ihren neuen Mitarbeitern vermögenswirksame Leistungen (je nach Tarifvertrag ) und mithilfe dieser kann man ohne spürbaren, finanziellen Aufwand sich kleine oder auch größere Wünsche , z. B. die Anschaffung für ein neues Auto oder die erste eigenständige Wohnnung etc.