Datenschutzprobleme landen wieder auf dem Tisch der Geschäftsleitung - Durch das erste Mittelstandentlastungsgesetz werden die Geschäftsführer in vielen Unternehmen zusätzlich belastet. Darauf weist Steffen Schröder, Datenschutzberater aus Krauschwitz in Sachsen, hin.
Durch die inzwischen in Kraft getretene Gesetzesänderung müssen Unternehmen keinen Datenschutzbeauftragten mehr bestellen, wenn nicht mehr als neun Personen regelmäßig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Bisher lag der Schwellenwert bei vier Arbeitnehmern.
Allerdings bleiben die sonstigen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes weiter gültig und sind von allen Unternehmen umzusetzen.