Datenschutzprobleme landen wieder auf dem Tisch der Geschäftsleitung - Durch das erste Mittelstandentlastungsgesetz werden die Geschäftsführer in vielen Unternehmen zusätzlich belastet. Darauf weist Steffen Schröder, Datenschutzberater aus Krauschwitz in Sachsen, hin. Durch die inzwischen in Kraft getretene Gesetzesänderung müssen Unternehmen keinen Datenschutzbeauftragten mehr bestellen, wenn nicht mehr als neun Personen regelmäßig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Bisher lag der Schwellenwert bei vier Arbeitnehmern. Allerdings bleiben die sonstigen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes weiter gültig und sind von allen Unternehmen umzusetzen.
Pressemitteilungen international in 15 Sprachen für 22 Länder kostenlos einstellen
Pressemitteilungen Kleinanzeigen

Datenschutzprobleme landen wieder auf dem Tisch der Geschäftsleitung

2006/10/11 05:24

Pressemeldung von:
Steffen Schröder - Berater für Datenschutz & Datensicherheit
Durch das erste Mittelstandentlastungsgesetz werden die Geschäftsführer in vielen Unternehmen zusätzlich belastet. Darauf weist Steffen Schröder, Datenschutzberater aus Krauschwitz in Sachsen, hin.

Durch die inzwischen in Kraft getretene Gesetzesänderung müssen Unternehmen keinen Datenschutzbeauftragten mehr bestellen, wenn nicht mehr als neun Personen regelmäßig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Bisher lag der Schwellenwert bei vier Arbeitnehmern.

Allerdings bleiben die sonstigen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes weiter
gültig und sind von allen Unternehmen umzusetzen. Dazu gehören u. a. die Verpflichtung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf das Datengeheimnis, die Gewährleistung der Rechte der Betroffenen, die Sicherstellung der rechtlichen Zulässigkeit der Datenverarbeitung sowie die Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Datensicherheit.
Diese Aufgaben landen wieder auf dem Tisch der Geschäftsleitung - so wird es ausdrücklich in der neuen Formulierung des Bundesdatenschutzgesetzes in § 4g Abs. 2a festgelegt: „Soweit bei einer nicht-öffentlichen Stelle keine Verpflichtung zur Bestellung eines Beauftragten für den Datenschutz besteht, hat der Leiter der nichtöffentlichen Stelle die Erfüllung der Aufgaben nach den Absätzen 1 und 2 in anderer Weise sicherzustellen.“

Daneben sollte nicht übersehen werden, dass bestimmte Unternehmen weiter unabhängig von der Zahl der Beschäftigten einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, beispielsweise wenn sie "Verfahren vornehmen, die der Vorabkontrolle unterliegen". Das betrifft genau genommen den gesamten Gesundheitssektor, weil es dort zur Verarbeitung besonders schützenswerter personenbezogener Daten kommt.

Nach wie vor sollten sich betroffene Unternehmer deshalb externe Hilfe in Datenschutzfragen sichern. Dabei kommt neben der Unterstützung des internen Datenschutzbeauftragten oder "Datenschutzverantwortlichen" auch die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten in Frage - in Bezug auf Haftung und Kündigungsschutz oft die bessere Alternative.



Kontakt zum Autor des Artikels:
web: keine Angabe
 

Kommentare




Kommentar schreiben
Überschrift Name
Ihr Kommentar (max. 400 Zeichen)
captchas

Bitte den oben stehenden Code eingeben.
Social Bookmarking
Bookmark bei: Mr. Wong Bookmark bei: Webnews Bookmark bei: Folkd Bookmark bei: Yigg Bookmark bei: Digg Bookmark bei: Reddit Bookmark bei: Simpy Bookmark bei: Slashdot Bookmark bei: Netscape Bookmark bei: Google Bookmark bei: Blinklist Bookmark bei: Diigo Bookmark bei: Newsvine Bookmark bei: Ma.Gnolia Bookmark bei: Netvouz

zurück zur Kategorieseite: Dienstleistungen / Unternehmensberatung
Dieser Artikel wurde 582 Mal gelesen


 
 

Presseartikel nach Autoren
A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  X  Y  Z