Datenschutz: Bürokratische Last oder unternehmerische Chance? - Unter diesem Motto stand der Eröffnungsvortrag von Dr. Alexander Dix auf dem Fachkongress des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. „Datenschutz – Chancen – Nutzen“ in Berlin am 10. und 11.
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Datenschutz: Bürokratische Last oder unternehmerische Chance?

2008/04/26 17:02

Pressemeldung von:
Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands e.V.
Unter diesem Motto stand der Eröffnungsvortrag von Dr. Alexander Dix auf dem Fachkongress des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. „Datenschutz – Chancen – Nutzen“ in Berlin am 10. und 11. April. Interne und externe Datenschutzbeauftragte sowie Vertreter mehrerer Aufsichtsbehörden und Berufsverbände waren unter den 90 Teilnehmern zu finden. Konkrete Impulse und Ansätze aus den Vorträgen sorgten für viel Interaktion und regen Gedankenaustausch in einer wohltuend offenen Atmosphäre.

„Datenschutz hat Rückenwind“, nicht zuletzt
Datenschutz: Bürokratische Last oder unternehmerische Chance?
Berufsverband der Datenschutzbeauftragten e.V.
aufgrund der herausfordernden Aktivitäten unserer Politiker, aber vor allem durch die klaren und erfreulichen Gerichtsentscheidungen der letzte Monate aus Karlsruhe. „Datenschutz ist Grundrechtsschutz“, dies sei dem Teilnehmerkreis dieses Kongresses zwar bekannt, werde aber in weiten Teilen der Wirtschaft und der Bevölkerung noch nicht wahrgenommen. Moderner Datenschutz ist immer Bürokratiekritik!
Datenschutz-Regelungen sollten viel häufiger als unternehmerische Chance gesehen werden, um im Markt Vorteile zu erreichen. Der Datenschutz sollte Bestandteil jeder Unternehmenskultur sein; wie beim Qualitätsmanagement kann auch hier ein nachhaltiger Prozess initiiert werden. Das bestätigte Helmut Glaser, der Konzern-Datenschutzbeauftragte der IBM Deutschland, in seinem Referat.

In einer Reihe von Fachvorträgen wurden aktuelle Themen aus der Sicht der Datenschutzbeauftragten beleuchtet, beispielsweise Auswirkungen des neuen Computer-Grundrechts oder der Vorratsdatenspeicherung auf die betriebliche und behördliche Praxis. Durch die Mitarbeiterbespitzelung bei Lidl, Tönnies & Co. stehen die mangelhaften arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen im Rampenlicht der Medien. Mit dem Glück des Tüchtigen legte der Arbeitskreis „Recht und Praxis“ des BvD seinen „Gesetzentwurf zum Schutz der Persönlichkeitsrechte im Arbeitsverhältnis“ gerade zu diesem Zeitpunkt vor – eine Steilvorlage für die politischen Akteure. Selbstverständlich stellte der BvD den aktuellen Entwicklungsstand seines Berufsbildes vor. Die Diskussion darüber hat durch die Beteiligung der Aufsichtsbehörden und weiterer Verbände an Fahrt gewonnen.

Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. mit über 400 Mitgliedern hat seinen Sitz in Berlin. Weitere Informationen erhalten Sie in der Geschäftsstelle: Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e. V., Budapester Straße 31, 10787 Berlin, E-Mail: geschaeftsstelle@bvdnet.de, Telefon: (030) 21964397, Telefax : (030) 21964392



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web: http://www.bvdnet.de
 

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