Das ÖSTERREICHISCHE HILFSWERK und die Folgen einer unwahren GEGENDARSTELLUNG - Wie bereits verlautbart, hat das NIEDERÖSTERREICHISCHE HILFSWERK zur Reportage zur Exklusivserie vom Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL zum Thema "Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals", der Reportage "Ein überarbeitetes Zeitprotokoll und verlorene Urlaubstage beim NÖ HILFSWERK" die Veröffentlichung einer GEGENDARSTELLUNG beantragt.
Nachdem sich der verantwortliche Chefredakteur Walter Egon GLÖCKEL, weigerte unter anderem unter Berufung auf § 11 Mediengesetz, wegen enthaltener Unwahrheiten diese zu veröffentlichen, hat die größte in Österreich tätige Organisation im Bereich der mobilen Hauskrankenpflege beim Landesgericht Korneuburg zwei Anträge eingebracht. Des einen sollte das Gericht dem Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL auftragen die begehrte GEGENDARSTELLUNG zu veröffentlichen und des weiteren dem Journalisten GLÖCKEL eine Geldbusse wegen dessen Weigerung auferlegen.
Der Fachjurist auf dem Gebiet Medien- und Urheberrecht, Dr. Albrecht HALLER (Wien) übernahm die Vertretung GLÖCKELS und brachte dem berufenen Gericht in Summe 9 Punkte zu dem Antrag vom NÖ HILFSWERK, dessen Juristen vor, wobei jeder einzeln für sich schon einen Ausschließungsgrund darstellt und beantragte die gegen den Journalisten eingebrachten Anträge abzuweisen.
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