Das ÖSTERREICHISCHE HILFSWERK und die Folgen einer unwahren GEGENDARSTELLUNG - Wie bereits verlautbart, hat das NIEDERÖSTERREICHISCHE HILFSWERK zur Reportage zur Exklusivserie vom Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL zum Thema "Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals", der Reportage "Ein überarbeitetes Zeitprotokoll und verlorene Urlaubstage beim NÖ HILFSWERK" die Veröffentlichung einer GEGENDARSTELLUNG beantragt. Nachdem sich der verantwortliche Chefredakteur Walter Egon GLÖCKEL, weigerte unter anderem unter Berufung auf § 11 Mediengesetz, wegen enthaltener Unwahrheiten diese zu veröffentlichen, hat die größte in Österreich tätige Organisation im Bereich der mobilen Hauskrankenpflege beim Landesgericht Korneuburg zwei Anträge eingebracht. Des einen sollte das Gericht dem Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL auftragen die begehrte GEGENDARSTELLUNG zu veröffentlichen und des weiteren dem Journalisten GLÖCKEL eine Geldbusse wegen dessen Weigerung auferlegen. Der Fachjurist auf dem Gebiet Medien- und Urheberrecht, Dr. Albrecht HALLER (Wien) übernahm die Vertretung GLÖCKELS und brachte dem berufenen Gericht in Summe 9 Punkte zu dem Antrag vom NÖ HILFSWERK, dessen Juristen vor, wobei jeder einzeln für sich schon einen Ausschließungsgrund darstellt und beantragte die gegen den Journalisten eingebrachten Anträge abzuweisen.
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Das ÖSTERREICHISCHE HILFSWERK und die Folgen einer unwahren GEGENDARSTELLUNG

2006/12/18 13:58

Pressemeldung von:
DER GLÖCKEL
Wie bereits verlautbart, hat das NIEDERÖSTERREICHISCHE HILFSWERK zur Reportage zur Exklusivserie vom Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL zum Thema "Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals", der Reportage "Ein überarbeitetes Zeitprotokoll und verlorene Urlaubstage beim NÖ HILFSWERK" die Veröffentlichung einer GEGENDARSTELLUNG beantragt.

Nachdem sich der verantwortliche Chefredakteur Walter Egon GLÖCKEL, weigerte unter anderem unter Berufung auf § 11 Mediengesetz, wegen enthaltener Unwahrheiten diese zu veröffentlichen, hat die größte in Österreich tätige
Das ÖSTERREICHISCHE HILFSWERK und die Folgen einer unwahren GEGENDARSTELLUNG
HILFSWERK unterliegt zum wiederholten Mal Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL
Organisation im Bereich der mobilen Hauskrankenpflege beim Landesgericht Korneuburg zwei Anträge eingebracht. Des einen sollte das Gericht dem Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL auftragen die begehrte GEGENDARSTELLUNG zu veröffentlichen und des weiteren dem Journalisten GLÖCKEL eine Geldbusse wegen dessen Weigerung auferlegen.

Der Fachjurist auf dem Gebiet Medien- und Urheberrecht, Dr. Albrecht HALLER (Wien) übernahm die Vertretung GLÖCKELS und brachte dem berufenen Gericht in Summe 9 Punkte zu dem Antrag vom NÖ HILFSWERK, dessen Juristen vor, wobei jeder einzeln für sich schon einen Ausschließungsgrund darstellt und beantragte die gegen den Journalisten eingebrachten Anträge abzuweisen.

Die Anberaumung einer Gerichtsverhandlung wäre der nächste Schritt seitens des Landesgerichts Korneuburg gewesen. Zu dieser kam es jedoch nicht mehr weil die CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH (Wien) im Auftrag vom NÖ HILFSWERK die Anträge nach HALLERS eingebrachten Schriftsatz postwendend bei Gericht zurückzog.

Die Veröffentlichung: "HILFSWERK und die Serie über PFLEGENOTSTAND von GLÖCKEL - eine Schmach ohne Ende" unter http://www.Pflegedienst.DerGloeckel.eu.

Das war bis dato das 8 Verfahren zur Exklusivserie von DER GLÖCKEL, in dem das HILFSWERK unterlegen ist. Eine Übersicht zu allen Verfahren ist unter: http://www.DerGloeckel.eu/Pflegedienst/28/pflegenotstand_hilfswerk_gegen_der_gloeckel_071612.html einsehbar.


DER GLÖCKEL
Nachrichtenmagazin seit 2000
ISSN 1992-0318
Walter Egon Glöckel

Hummelstrasse 32
A-2410 Hainburg

D: 0900-1470011 (1,99 E/M)
Ö: 0900-470011 (1,81 E/M)



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