DER GLÖCKEL bekam zur Causa Verwaltungsstrafen "Licht am Tag" Recht - Am 18. Juni 2006 hat DER GLÖCKEL in einer Reportage die massenhafte Bestrafung durch Anzeigeerstattung einzelner Polizeibeamter im Bundesgebiet von Österreich wegen Verletzung der "Tageslichtpflicht" aufgezeigt. Selbst von einer derartigen Vorgangsweise betroffen, zeigte sich bei den Recherchen, daß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie nicht im Einklang mit der Vorgangsweise stand, bei der Polizeibeamte, ohne den Lenker auf sein Fehlverhalten aufmerksam zu machen und damit tatsächlich einen Beitrag zur Hebung der Verkehrssicherheit zu leisten, hinterrucks angezeigt haben. Nach Involvierung des Bundesministerium für Inneres, des Verkehrsministeriums sowie einschlägig mit dieser Thematik befaßten Fachleuten war der begründete Verdacht gegeben, daß diese Vorgangsweise der Sanktionierung wegen Verstoßes zu der in Österreich geltenden Regelung von "Licht am Tag" gesetzwidrig ist. Die Behörden haben promptes reagiert und der Argumentation im Einspruch nach eingehender Prüfung stattgegeben.
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DER GLÖCKEL bekam zur Causa Verwaltungsstrafen "Licht am Tag" Recht

2006/06/29 12:55

Pressemeldung von:
DER GLÖCKEL
Am 18. Juni 2006 hat DER GLÖCKEL in einer Reportage die massenhafte Bestrafung durch Anzeigeerstattung einzelner Polizeibeamter im Bundesgebiet von Österreich wegen Verletzung der "Tageslichtpflicht" aufgezeigt. Selbst von einer derartigen Vorgangsweise betroffen, zeigte sich bei den Recherchen, daß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie nicht im Einklang mit der Vorgangsweise stand, bei der Polizeibeamte, ohne den Lenker auf sein Fehlverhalten aufmerksam zu machen und damit tatsächlich einen Beitrag zur Hebung der
DER GLÖCKEL bekam zur Causa Verwaltungsstrafen "Licht am Tag" Recht
Einstellung des Verfahrens zu "Licht am Tag"
Verkehrssicherheit zu leisten, hinterrucks angezeigt haben.

Nach Involvierung des Bundesministerium für Inneres, des Verkehrsministeriums sowie einschlägig mit dieser Thematik befaßten Fachleuten war der begründete Verdacht gegeben, daß diese Vorgangsweise der Sanktionierung wegen Verstoßes zu der in Österreich geltenden Regelung von "Licht am Tag" gesetzwidrig ist.

Die Behörden haben promptes reagiert und der Argumentation im Einspruch nach eingehender Prüfung stattgegeben. Am 28. Juni 2006 teilt die Strafabteilung der Bezirkshauptmannschaft Bruck a.d. Leitha mit, daß das entsprechende Verwaltungsstrafverfahren eingestellt wurde.

Die Reportage mit dem Update: Abkassieren anstatt Hebung der Verkehrssicherheit "Licht am Tag" http://www.DerGloeckel.eu/Verkehr/Licht/1806_xx_06.html.

Somit kann auch seitens der muenchnernotizen allen von solchen Sanktionierungsmaßnahmen betroffenen Fahrzeuglenkern, insbesondere im Hinblick auf den bevorstehenden Sommerreiseverkehr, die Empfehlung gegeben werden, jedenfalls den Rechtsweg zu beschreiten und Strafvorschreibungen, die so zustande gekommen sind zu beeinspruchen.

Pressekontakt:

Redaktion DER GLÖCKEL
unabhängiges Nachrichtenmagazin
ISSN 1992-0318
Reportagen, Berichte und Dokumentationen aus eigener Recherche
Walter Egon Glöckel

Hummelstrasse 32
A-2410 Hainburg



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