CGO Computergrundrecht Organisation gegründet - Das Bundesverfassungsgericht hat ein nicht gesondert im Grundgesetz genanntes “Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme” formuliert. Dieses basiert auf dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Dieses höchstrichterlichen Urteil besagt, dass die Online-Durchsuchung stets einer richterlichen Anordnung bedarf und nur dann zulässig ist, “wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut besteht”. Das Aus für den Bundestrojaner und die Online-Durchsuchung bedeutet das aber nicht. Die Richter heben jedoch heraus, dass bei der Infiltrierung von Computersystemen vor allem die Privatsphäre der Eigentümer gewahrt werden muss.
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CGO Computergrundrecht Organisation gegründet

2008/03/06 10:51

Pressemeldung von:
wir-lieben-hamburg.de
Das Bundesverfassungsgericht hat ein nicht gesondert im Grundgesetz genanntes “Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme” formuliert.

Dieses basiert auf dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht.

Dieses höchstrichterlichen Urteil besagt, dass die Online-Durchsuchung stets einer richterlichen Anordnung bedarf und nur dann zulässig ist, “wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut besteht”. Das Aus für den Bundestrojaner und die Online-Durchsuchung
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bedeutet das aber nicht.

Die Richter heben jedoch heraus, dass bei der Infiltrierung von Computersystemen vor allem die Privatsphäre der Eigentümer gewahrt werden muss. Wie und ob das einfach möglich ist bleibt fraglich.

Ebenso fraglich ist es, warum es wiedermal erst das Bundesverfassungsgericht ist, dass für die Wahrung der bürgerlichen Freiheitsrechte eintritt und nicht schon die eigentlichen Repräsentanten des Volkes in Berlin?

Um diese Fragen zu beantworten hat der IT-Spezialist Thomas Vogel aus Tengen eine Organisation zum Thema gegründet (www.computergrundrecht.org).



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