CAM Grundstücksverwalterung GmbH & Co. KG - Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hatte vor dem Landgericht Saarbrücken für einen Anleger Klage eingereicht, der von seinem Anlagevermittler nicht darauf hingewiesen worden war, dass es in der Presse bereits Warnungen vor der CAM Grundstücksverwaltung GmbH & Co Vermietungs KG (Turmcenter Frankfurt) gegeben hatte. Die Fachpresse hatte bereits frühzeitig gewarnt, dass die CAM KG mit überhöhten Mieteinnahmen kalkuliert hatte, bei denen es fraglich sei, ob diese auf Dauer am Markt erzielt werden könnten. Als dann der Hauptmieter auszog stellte sich heraus, dass dies nicht der Fall und die Warnungen berechtigt waren: die Beteiligungsgesellschaft wurde insolvent. Anleger der CAM Grundstücksverwaltung GmbH & Co Vermietungs KG (Turmcenter Frankfurt), die ihre Beteiligung zu einem Zeitpunkt erworben haben, als es in der Fachpresse schon Warnungen vor der Beteiligung gegeben hat und die nicht auf diese Negativpresse hingewiesen worden sind, können nach Auffassung von Rechtsanwalt Dr. Leitz von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte grundsätzlich Schadensersatzansprüche gegen den Anlagevermittler geltend machen.
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CAM Grundstücksverwalterung GmbH & Co. KG

2008/09/01 16:39

Pressemeldung von:
CLLB Rechtsanwälte
Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hatte vor dem Landgericht Saarbrücken für einen Anleger Klage eingereicht, der von seinem Anlagevermittler nicht darauf hingewiesen worden war, dass es in der Presse bereits Warnungen vor der CAM Grundstücksverwaltung GmbH & Co Vermietungs KG (Turmcenter Frankfurt) gegeben hatte. Die Fachpresse hatte bereits frühzeitig gewarnt, dass die CAM KG mit überhöhten Mieteinnahmen kalkuliert hatte, bei denen es fraglich sei, ob diese auf Dauer am Markt erzielt werden könnten. Als dann der Hauptmieter auszog stellte sich heraus,
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dass dies nicht der Fall und die Warnungen berechtigt waren: die Beteiligungsgesellschaft wurde insolvent.

Anleger der CAM Grundstücksverwaltung GmbH & Co Vermietungs KG (Turmcenter Frankfurt), die ihre Beteiligung zu einem Zeitpunkt erworben haben, als es in der Fachpresse schon Warnungen vor der Beteiligung gegeben hat und die nicht auf diese Negativpresse hingewiesen worden sind, können nach Auffassung von Rechtsanwalt Dr. Leitz von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte grundsätzlich Schadensersatzansprüche gegen den Anlagevermittler geltend machen.

Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass es zu den Pflichten eines Anlageberaters gehört, sich vorhandene Veröffentlichungen in der Wirtschaftspresse zu beschaffen, diese auszuwerten und den Anlageinteressenten darüber zu informieren. Im Ergebnis konnte für den geschädigten Anleger im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs ein Großteil seines Schadens kompensiert werden. Der vorliegende Fall ist auch für Anleger anderer Beteiligungen interessant, falls es im Zeitpunkt der Anlageberatung bereits Warnungen in der Presse gab und der Berater über diese nicht aufgeklärt hat.

Anleger der CAM Grundstücksverwaltung GmbH & Co Vermietungs KG (Turmcenter Frankfurt), aber auch Anleger anderer Kapitalanlagen, vor denen bereits frühzeitig in der Presse gewarnt worden war, sollten daher prüfen, ob Ihnen ebenfalls Schadenersatzansprüche zustehen, erklärt Rechtsanwalt Dr. Leitz weiter. Pressekontakt: Ra Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstraße 21, 80538 München, Fon: 089 / 552 999 50, Fax: 089 / 552 999 90; Mail: leitz@cllb.de



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web: http://www.cllb.de
 

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