Bundesverfassungsgericht hebelt STGB aus - Das Strafgesetzbuch gibt es nicht. In zahlreichen Urteilen hat das Bundesverfassungsgericht schon Urteile und Gesetze ausgehebelt, weil das sogenannte Zitiergebot des Artikel 19 GG nicht eingehalten wurde. Artikel 19 des Grundgesetz besagt, daß ein Gesetz die Grundrechte benennen muß, die es einschränkt. Das ist in keinem Gesetz der Fall. Schon ein Paragraph des Luftsicherheitsgesetzes scheiterte, weil er die Grundrechte nicht explizit einschränkte.
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