Bundesverfassungsgericht hebelt STGB aus
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Pressemeldung von:
Conny Crämer
Das Strafgesetzbuch gibt es nicht. In zahlreichen Urteilen hat das Bundesverfassungsgericht schon Urteile und Gesetze ausgehebelt, weil das sogenannte Zitiergebot des Artikel 19 GG nicht eingehalten wurde. Artikel 19 des Grundgesetz besagt, daß ein Gesetz die Grundrechte benennen muß, die es einschränkt. Das ist in keinem Gesetz der Fall.
Schon ein Paragraph des Luftsicherheitsgesetzes scheiterte, weil er die Grundrechte nicht explizit einschränkte. Aufgrund Artikel 123 Grundgesetz müssen alle Gesetze, die es schon vor Gründung der BRD gab, dem Grundgesetz entsprechen.
Dazu gehören BGB, ZPO, STPO, FGG und viele andere mehr. Richten Gerichte trotzdem mit Hilfe dieser Gesetze machen diese sich entweder des Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder teilweise auch des Völkermordes schuldig.
Straftaten gegen das Völkerrecht sind Teil des Grundgesetz, weil das Völkerrecht laut Artikel 25 Grundgesetz den Gesetzen vorgeht. Trotz Verlust des Strafgesetzbuches sind Opfer nicht verloren: Sexuelle Nötigung gilt genau wie die Vergewaltigung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit, teilweise je nach Fall auch als Völkermord. Auch Raub und Beschädigungen materieller Art kann man ahnden. Gerichte weigern sich zumeist verfassungskonform vorzugehen, weil sonst deren massivste Verbrechen gegen die Menschlichkeit als auch Völkermord enttarnt werden würde. Einige der Grundsatzurteile des Bundesverfassungsgericht lauten: 1 BvR 668/04, 1 BvR 538/06, 1 BvR 2045/06, 2 BvR 803/05, 1 BvR 357/05. Artikel 19 GG gibt es jedoch seit Existenz des Grundgesetzes. Jedes Opfer der falschen Anwendung der Gesetze kann das Urteil mit Hilfe von Artikel 19 GG Absatz 4 als verfassungswidrig erklären lassen, wenn das Gesetz gegen Artikel 19 GG Absatz 1 und 2 verstoßen hat. Weitere Informationen Rechtsberatung Crämer: www.connycramer.de
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Paranoid???
(von Klaus Lagerfeld)
selten so einen geistigen dünnschiss gelesen
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