Bundesverfassungsgericht §173 STGB - Das Bundesverfassungsgericht hat das förmliche Verfahren im Fall des wegen Inzests verurteilten Geschwisterpaars aus dem sächsischen Zwenkau eingeleitet. M.E.L.I.
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Bundesverfassungsgericht §173 STGB

2007/05/18 07:14

Pressemeldung von:
M.E.L.I.N.A INzestkinder/Menschen aus VerGEWALTigung e.V.
Das Bundesverfassungsgericht hat das förmliche Verfahren im Fall des wegen Inzests verurteilten Geschwisterpaars aus dem sächsischen Zwenkau eingeleitet.

M.E.L.I.N.A Inzestkinder/Menschen aus VerGEWALTigung e.V., sowie Institutionen wie die beiden großen Kirchen, Behindertenrat und e Kinderschutzbund haben die Unterlagen erhalten und bis 31. Juli Zeit zu einer Stellungnahme.
Bundesverfassungsgericht §173 STGB
Für die Rechte von Inzestopfern



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