Bundesverfassungsgericht fälscht Entscheidungen - Personal des Bundesverfassungsgerichtes fälscht Entscheidungen und stellt es als aussichtlos, die Unterschriften der Richter zu sehen. Damit verstößt das Personal sowohl gegen Artikel 101 GG Absatz 1 also auch Artikel 103 Absatz 1. Im letzten Jahr befasste sich das BGH mit dem Thema "müssen alle Richter unterschreiben". Ja sagte es in dem Urteil 5 StR 21/06 und watschte damit einen nicht unterschreibenden Richter eines anderen Gerichtes ab. Entscheidungen sind auch nicht unanfechtbar.
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Bundesverfassungsgericht fälscht Entscheidungen

2007/07/22 09:46

Pressemeldung von:
Conny Crämer
Personal des Bundesverfassungsgerichtes fälscht Entscheidungen und stellt es als aussichtlos, die Unterschriften der Richter zu sehen. Damit verstößt das Personal sowohl gegen Artikel 101 GG Absatz 1 also auch Artikel 103 Absatz 1.

Im letzten Jahr befasste sich das BGH mit dem Thema "müssen alle Richter unterschreiben". Ja sagte es in dem Urteil 5 StR 21/06 und watschte damit einen nicht unterschreibenden Richter eines anderen Gerichtes ab.

Entscheidungen sind auch nicht unanfechtbar. Bei falscher Entscheidung kann man mit Hilfe Artikel 20 GG Absatz 4
Bundesverfassungsgericht fälscht Entscheidungen
Widerstand gegen eine Entscheidung leisten. Zur Not greift Artikel 25 GG, dann greifen die Straftaten gegen das Völkerrecht gegen die Gerichtsmitarbeiter. Artikel 93 GG Absatz 1 Nr. 4a zwingt immer zur Entscheidungsannahme, trotzdem stellt sich das Personal quer.

Wieso das Bundesverfassungsgericht verfassungswidrig arbeitet, ist nicht klar. Ein Richter ist laut der Webseite des Bundesverfassungsgericht Honorarprofessor in China, andere lehren an Universitäten wie Marburg und Freiburg. Da ist es nicht verwunderlich, daß Richter nicht eigenhändig unterschreiben können, weil diese gar nicht zugegen sind. Nicht überzeugend ist die Anzahl der echten Verhandlungen, die das Bundesverfassungsgericht führt. Die veröffentlichten Pressemitteilungen zu den Verhandlungen sind kleinster Anzahl. Das Bundesverfassungsgericht ist eher ein verfassungswidriger Skandal.

Bedenklich ist das Regierungspersonal im Bundesverfassungsgericht, sei es Regierungsangestellte, Regierungsdirektor oder Regierungshauptsekretäre. Regierungspersonal darf jedoch laut Artikel 94 GG Absatz 1 nicht Mitglied des Bundesverfassungsgericht sein, unabhängig ob Richter oder weiteres Personal.

Ansonsten unterstützt das Personal entgegen zuvor anders lautender Grundsatzurteile des Bundesverfassungsgerichtes Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verbrechen gegen das Menschenrecht sowie Kriegsverbrechen gegen das eigene deutsche Volk. Es betrifft zahlreiche Verfassungsbeschwerden, die alle zuvor ordentliche Verfahrensnummern wie 1 BvR 1648/07 und 1 BvR 1615/07, 1 BvR 1485/07 und viele andere mehr trugen. Nirgendwo ist eine echte Entscheidung ergangen.

Aufgrund der immensen kriminellen Ader des dortigen Personals bis hin zur Unterstützung von extremen Gewaltverbrechen wurden alle Verfassungsklagen von Rechtsberatung Crämer, Düsseldorf, zurückgezogen. In einigen Fällen ging es um Vertuschung von Al Qaeda / Taliban Anschlägen mit Hilfe des deutschen Gesundheitssystems und Ärzten, sowie Verseuchung einiger Areale unter Beihilfe der Düsseldorfer Gesundheitsaufsicht, sowie um die Historie, daß das jüdische Volk 1933 den Deutschen den Krieg erklärt hatte. Es ging um die genaue Abstrahierung der NS-Entschädigungen und Differenzierung zwischen Kriegsverbrecher und echten Opfern. Etliche Verfassungsklagen sind bei www.the3heroes.de zu finden. Die Polizei unterstützt leider die Terroristen.



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