Bundessozialgericht befürwortet Ermordung von Robbie Williams - Das Bundessozialgericht akzeptierte ein Berufungsverfahren mit Aktenzeichen B 2 U 5/07 AR nicht. Betroffen waren davon die Entführungs- und Ermordungspläne gegen den britischen Sänger Robbie Williams. Ebenso ging es in der Sache um Al Qaeda und weitere Terrorstrukturen, die das Gericht damit unterstützt.
In keiner Instanz zuvor hatten Richter unterschrieben wie es ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes 1 BvR 1012/02 aber genau vorschreibt. Eine Sekretärin oder ein Sekretär namens Schaub ließ in der Absage des Bundessozialgerichtes noch nicht einmal den Vorsitzenden Richter des 2.