Bundesgerichtshof: Kleintierhaltung stets zulässig - Kürzlich hatte der Bundesgerichtshof (BGH) über ein formularmäßiges Verbot der Kleintierhaltung in einem Mietvertrag zu entscheiden. Der streitige Passus lautete sinngemäß: „Jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen, ... bedarf der Zustimmung des Vermieters.