Bundesgerichtshof 2.07.2007: Gründungsgesellschafter der Ärztetreuhandfonds haftet - Unsere Kanzlei hat nunmehr für den ersten von mehreren Anlegern geschossener Immobilienfonds (BGB-Gesellschaften) der Ärzte-Treuhand Vermögensverwaltung GmbH (Prospektherausgeberin) sowohl vor dem Kammergericht Berlin als auch am 2.07.2007 vor dem Bundesgerichtshof obsiegt. Der Bundesgerichtshof entschied in seinem Beschluss vom 2.07.