Bundesgerichtshof verweist Aktionärsklagen in Sachen ComROAD zurück - Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat auf die mündliche Verhandlung vom 3. März 2008 Klagen der Aktionäre gegen den Vorstandsvorsitzenden und Mehrheitsgesellschafter wegen behaupteter unrichtiger Information im Zusammenhang mit dem Börsengang der ComRoad AG an das Berufungsgericht zurückgewiesen.
In seiner Begründung verweist das Revisionsgericht dabei auf die von der Vorinstanz wohl zu pauschal angenommene Kausalität im Hinblick auf die konkrete Anlegerentscheidung. (BGH, Az: II ZR 310/06 "ComROAD VIII")
Damit wird den Klägern nun die Nachweisführung für die jeweilige Kaufentscheidung der Aktien auf Grundlage der unzutreffenden Information auferlegt.