Brigitte Mohnhaupt kommt frei
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Bodenseenachrichten
Pr-Inside.net
aus:www.brigitte-mohnhaupt.de Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied am Montag, Mohnhaupt werde am 27. März auf Bewährung freigelassen. Zu diesem Zeitpunkt sei eine Freiheitsstrafe von 24 Jahren verbüßt. Das Gericht sehe keine Anhaltspunkte für eine fortdauernde Gefährlichkeit der 57-jährigen Mohnhaupt. Neue schwere Straftaten seien nicht zu erwarten. Als Bewährungszeit nach der Freilassung setzte das Gericht fünf Jahre an. Mohnhaupt war als führendes Mitglied der linksextremen Rote Armee Fraktion (RAF) unter anderem wegen Beteiligung an der
Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback, des Bankiers Jürgen Ponto und von Arbeitgeberpräsident Hanns-Martin Schleyer sowie mehrfachen versuchten Mordes am 2. April 1985 zu insgesamt fünf Mal lebenslanger Freiheitsstrafe sowie zusätzlich 15 Jahren Haft verurteilt worden. Im Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof wurde 1986 daraus in Folge einer Gesetzesänderung eine lebenslange Freiheitsstrafe gebildet. Mohnhaupt sitzt seit ihrer Festnahme im November 1982 in Haft.
Im vergangenen Frühjahr hatte das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden, dass wegen der besonderen Schwere der Schuld eine Freilassung Mohnhaupts auf Bewährung frühestens nach 24 Jahren Haft und nicht bereits nach 15 Jahren möglich sei. Diese Mindesthaftzeit endet am 26. März, da Mohnhaupt zusätzlich zu ihrer Haftstrafe noch mehrere kurzzeitige Erzwingungs- und Ordnungsstrafen absaß. Gegen die vorzeitige Freilassung der früheren Terroristin gibt es vor allem in der CSU Widerstand. Drei weitere, führende ehemalige RAF-Mitglieder sitzen noch in Haft. Der ebenfalls zu lebenslanger Haft verurteilte Christian Klar hat bei Bundespräsident Horst Köhler seine Begnadigung beantragt. Im Gefängnis sitzen zudem noch Eva Haule und Birgit Hogefeld. aus:www.brigitte-mohnhaupt.de Pr-Inside.net
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