Börsenguru Markus Frick: Vermögen in Höhe von € 80 Mio. eingefroren.
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Pressemeldung von:
BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Nach einem aktuellen Bericht der ARD wurden seitens der zuständigen Staatsanwaltschaft zwischenzeitlich 80 Millionen Euro vorläufig sichergestellt. Frick selbst bestreitet das. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Berlin bestätigte auf Nachfrage von boerse.ARD.de, dass in dem Ermittlungsverfahren gegen Markus Frick wegen des Tatvorwurfes der strafbaren Marktmanipulation rund 80 Millionen Euro gepfändet wurden.
Frick war im Juni vergangenen Jahres wegen zweifelhafter Aktien-Tipps in die Kritik geraten. Der Börsenbriefherausgeber hatte die Rohstoff-Aktien Star Energy, Stargold
und Russoil zum Kauf empfohlen. In Börsenforen häuften sich kritische Stimmen: Die empfohlenen Aktien seien in Wirklichkeit wertlos - und Frick habe davon gewusst. Später schaltete sich die Staatsanwaltschaft ein. Es besteht der Verdacht, dass der aus dem Fernsehen bekannte Berater in strafbarer Art und Weise Börsenkurse manipuliert haben könnte. Mittlerweile wurde der Börsenbriefherausgeber vom Landgericht Heidelberg zu Schadensersatz verurteilt.( noch nicht rechtskräftig). Es geht um einen Betrag in fünfstelliger Höhe. Geklagt hatte ein Abonnent wegen erlittener Kursverluste.
Die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB konnte für einen Anleger darüber hinaus erreichen, dass durch einen Gerichtsentscheid der Arrest in das Vermögen von Markus Frick ausgesprochen wird. Zwar hat Frick die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Widerspruch einzulegen. Möglicherweise wird er auch Sicherheit leisten, um die Vollziehung des Arrests auszusetzen. Die Entscheidung zeigt jedoch, dass es für Anleger durchaus Sinn machen kann, ihre Ansprüche weiterzuverfolgen. Insbesondere kommt mit Hilfe eines Arrestbefehls möglicherweise auch eine Pfändung der von der Staatsanwaltschaft sichergestellten Gelder in Betracht. In diesem Fall müssten die Abonnenten nicht befürchten, dass Frick am Ende des Verfahrens kein Geld mehr hat, um ihre Schadensersatzansprüche zu befriedigen. Anleger können unter Bestimmten Umständen auch auf das von der Staatsanwaltschaft gepfändete Vermögen zugreifen, erklärt Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Cocron. Voraussetzung hierfür ist jedoch zunächst die Titulierung der den Anlegern zusehenden Ansprüche. Abonnenten der Markus Frick email-hotline, die Verluste mit den Aktien Star Energy, Stargold Mines und Russoil erlitten haben, sollten sich auf jeden Fall mit einem auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt in Verbindung setzen, um abzuklären, inwieweit rechtliche Schritte gegen Frick Aussicht auf Erfolg haben.
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