Bochum muss Tribüne gegen Rostock sperren - Frankfurt/Main/Bochum (dpa) - Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat gegen den VfL Bochum und Arminia Bielefeld wegen der Vorkommnisse in Bielefeld ungewöhnliche und harte Strafen verhängt. Wie der DFB mitteilte, muss der VfL im letzten Bundesliga-Heimspiel gegen Hansa Rostock alle für seine Anhänger reservierten Stehplätze auf der Osttribüne sperren. Die VfL-Fans, die bereits ihre Eintrittskarten für die gesperrte Osttribüne (ausgenommen Block N) gekauft haben, werden umverteilt auf Sitzplätze, die besonderer Überwachung unterliegen. Im Vorgriff auf das zu erwartende Sportgerichts-Urteil habe der Kontrollausschuss mit den Bochumern vereinbart, den kompletten Vorverkauf für die Partie mit Rostock sofort einzustellen. Nach Angaben des VfL sind rund 17 000 Karten für das Spiel verkauft.
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Bochum muss Tribüne gegen Rostock sperren

2008/05/08 15:53

Pressemeldung von:
ANCOSO Development GmbH
Frankfurt/Main/Bochum (dpa) - Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat gegen den VfL Bochum und Arminia Bielefeld wegen der Vorkommnisse in Bielefeld ungewöhnliche und harte Strafen verhängt.

Wie der DFB mitteilte, muss der VfL im letzten Bundesliga-Heimspiel gegen Hansa Rostock alle für seine Anhänger reservierten Stehplätze auf der Osttribüne sperren. Die VfL-Fans, die bereits ihre Eintrittskarten für die gesperrte Osttribüne (ausgenommen Block N) gekauft haben, werden umverteilt auf Sitzplätze, die besonderer Überwachung unterliegen.

Im
Bochum muss Tribüne gegen Rostock sperren
Bochumer Fans zünden vor dem Spiel in Bielefeld eine Rauchbombe.
Vorgriff auf das zu erwartende Sportgerichts-Urteil habe der Kontrollausschuss mit den Bochumern vereinbart, den kompletten Vorverkauf für die Partie mit Rostock sofort einzustellen. Nach Angaben des VfL sind rund 17 000 Karten für das Spiel verkauft. Gleichzeitig wurde den Rostockern mitgeteilt, dass aus ihrem Kontingent noch vorhandene Tickets nur an Hansa-Anhänger gegen Vorlage ihres Personalausweises verkauft werden dürfen.

Das Sportgericht entschied zudem, auf eine Geldstrafe gegen den VfL Bochum zu verzichten, weil sich der Verein vorab bereiterklärt hatte, einen Betrag von 30 000 Euro an den von zwei Bochumer Zuschauern am 3. Mai schwer verletzten Bielefelder Ordner und dessen Angehörige zu zahlen. Bielefeld wurde als gastgebender Verein wegen nicht ausreichenden Ordnungsdienstes mit einer Geldstrafe von 20 000 Euro belegt. Beide Urteile sind rechtskräftig.



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