„Betriebsmittel-Überlassung“ - Steuersparmodell: Arbeitnehmer voll vorsteuerabzugsberechtigt bei Pkw-Vermietung an seine (Arbeitgeber-) GmbH. Der Bundsfinanzhof hat ein Steuersparmodell „abgesegnet“: Der Arbeitnehmer kann sich seinen Pkw vom Finanzamt mitfinanzieren lassen. Er „spart“ ganze 19% vom Anschaffungsneupreis (brutto). Bei einem Pkw mit einem Bruttopreis von 59.500 € macht das satte 9.