Beschwerde gegen Scientology Kirche abgelehnt – Urteil rechtskräftig - Am 5.4.2007 hatte die. 1. Kammer des EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) einstimmig das Land Russland wegen Verletzung der Menschenrechtsgarantien der Religions- und Vereinigungsfreiheit (Art.
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Beschwerde gegen Scientology Kirche abgelehnt – Urteil rechtskräftig

2007/10/10 07:52

Pressemeldung von:
Pressedienst der Scientology Kirche Bayern e.V.
Am 5.4.2007 hatte die. 1. Kammer des EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) einstimmig das Land Russland wegen Verletzung der Menschenrechtsgarantien der Religions- und Vereinigungsfreiheit (Art. 9 und 11 EMRK Europ. Menschenrechts-Konvention) zum Nachteil der Scientology Kirche Moskau zu Schadensersatzzahlungen an die Kirche in Höhe von 10.000 EURO und 15.000 EURO Kostenersatz verurteilt und die russischen Behörden angewiesen, die Eintragung der Scientology Kirche als Religionsgemeinschaft mit Rechtsfähigkeit unter Beachtung der Grundsätze des EGMR-Urteils erneut zu
Beschwerde gegen Scientology Kirche abgelehnt – Urteil rechtskräftig
entscheiden. In seinen Urteilsgründen hatte der EGMR ausgeführt: „Wenn die Vereinigung einer Religionsgemeinschaft zur Debatte steht, bedeutet eine Verweigerung ihrer Anerkennung auch ein Eingriff in die Rechte der Beschwerdeführer auf Religionsfreiheit gemäß Artikel 9 der Konvention. Das Recht der Glaubensanhänger auf Religionsfreiheit umfasst auch die Erwartung, dass es der Gemeinschaft gestattet ist, sich frei von willkürlicher staatlicher Intervention friedlich zu betätigen."

Den russischen Justizbehörden bescheinigte der EGMR genau dies verletzt zu haben: "Angesichts des Vorgesagten erachtet das Gericht den Eingriff in das Recht des Beschwerdeführers auf Religions- und Vereinigungsfreiheit als nicht gerechtfertigt. Daher liegt eine Verletzung von Artikel 11, gelesen im Lichte von Artikel 9 der Konvention, vor." Gemäß der Vorschriften der EMRK machten die russischen Behörden von ihrem Recht auf Beschwerde gegen das obige Urteil Gebrauch. Der EGMR lehnte die Beschwerde ab und erklärte sein Urteil mit Wirkung vom 24.09.2007 als verbindlich und endgültig. Das Urteil wurde damit rechtskräftig und stellt eine Präzedenzentscheidung dar, die nicht nur die Religionsfreiheit und Vereinigungsfreiheit der Scientologen wahrt sondern auch der Anhänger aller anderen Religionsgemeinschaften in den 46 Mitgliedsstaaten des Europarates.

Da nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Urteile des EGMR auch in Deutschland eine Orientierungswirkung für deutsche Behörden und Gerichte entfalten, bestärkt das obige Urteil bereits ca. 50 vorliegende deutsche Gerichtsentscheidungen, die Scientologen den Schutz des Art. 4 Grundgesetz zugesprochen haben, zuletzt ein Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 15. Dez. 2005, das die Scientology-Lehre als eine religiöse Lehre und gläubigen Mitgliedern für ihre Ausübung dieser Lehre den Schutz von Art. 4 GG bestätigte. Die Scientology Religion wurde von L. Ron Hubbard gestiftet. Die erste Scientology Kirche wurde 1954 in den USA gegründet. Inzwischen gibt es weltweit über 7.500 Kirchen, Missionen und Gruppen und über 10 Millionen Mitglieder in 163 Nationen. Für den Inhalt: Maja Nüesch, Tel. 089-27817732



Kontakt zum Autor des Artikels:
web: http://www.scientology-bayern.de
 

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