Bei Kfz-Versicherungswechsel unbedingt Vertragskonditionen prüfen - Autofahrer haben noch bis zum 30. November Zeit um Ihre Autoversicherung zu kündigen und zu einer neuen Gesellschaft zu wechseln. Der häufigste Grund für einen Kfz-Versicherungswechsel sind günstigere Konditionen bei einem anderen Anbieter. Doch bei einem Wechsel ist nicht nur die Höhe der Prämien und Beiträge entscheidend. Auch die Vertragskonditionen und der Leistungsumfang der Kfz-Versicherung müssen genau geprüft werden.
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Bei Kfz-Versicherungswechsel unbedingt Vertragskonditionen prüfen

2006/10/20 16:40

Pressemeldung von:
optel Media Services GmbH
Autofahrer haben noch bis zum 30. November Zeit um Ihre Autoversicherung zu kündigen und zu einer neuen Gesellschaft zu wechseln. Der häufigste Grund für einen Kfz-Versicherungswechsel sind günstigere Konditionen bei einem anderen Anbieter. Doch bei einem Wechsel ist nicht nur die Höhe der Prämien und Beiträge entscheidend. Auch die Vertragskonditionen und der Leistungsumfang der Kfz-Versicherung müssen genau geprüft werden. Bei einem Wechsel sollte man außerdem das persönliche Sicherheitsbedürfnis berücksichtigen. Die Ratgeberseite banktip.de zeigt, worauf es bei der Wahl für
Bei Kfz-Versicherungswechsel unbedingt Vertragskonditionen prüfen
eine neue Kfz-Versicherung ankommt.

Vor dem Wechsel sollte der Versicherungsvergleich stehen. Dabei müssen Sonderrabatte beachtet werden, die nicht von allen Gesellschaften gewährt werden. Steht das Auto etwa in der eigenen Garage oder gehört man einer besonderen Berufsgruppe an, kann sich das positiv auf die Prämie auswirken. Allerdings sollte man bei der Nutzung von Sonderrabatten darauf achten, dass die festgelegten Bedingungen eingehalten werden können. Ansonsten riskiert man eventuell Strafen.

Einige Versicherungen bieten sogenannte "Rabattretter" an. Dieser belohnt Autofahrer für unfallfreie Zeiten. Normalerweise werden Autofahrer nach einem Schadenfall um eine oder mehrere Schadenfreiheitsklassen hochgestuft. Wer lange Zeit unfallfrei fährt und dann dennoch einmal einen Schadenfall hat, erhält als Gegenleistung für längere unfallfreie Zeiträume weiterhin niedrigere Beiträge. Bei einigen Autoversicherungen zum Beispiel sind bis zu drei Versicherungsfälle ohne Beitragserhöhung möglich. So können Autofahrer ihre günstigste Schadenfreiheitsklasse behalten und durch weiteres unfallfreies Fahren bestätigen.

In diesem Herbst haben zahlreiche Anbieter mit speziellen Angeboten zum Wechseltermin ihre Konditionen für Kfz-Versicherungen verbessert. Ein Beispiel: Einige Versicherungen verzichten auf den Einwand grober Fahrlässigkeit. Damit besteht für Autofahrer ein Kaskoversicherungsschutz auch dann, wenn aus Unachtsamkeit einmal eine rote Ampel übersehen wird. Diese Ausnahme gilt allerdings nicht, wenn Alkohol oder Drogen im Spiel sind. Weitere Hinweise zu aktuellen Sondertarifen verschiedener Anbieter finden Sie auf www.banktip.de.

Bei einem Vergleich der Anbieter sollte nicht nur die Höhe der Prämien und Beiträge entscheidend sein. Bei Kaskoversicherungen sollte jeder zunächst das persönliche Sicherheitsbedürfnis prüfen. Dazu gehört auch die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit, mit der bestimmte Schäden eintreten könnten. Der berühmte Marderbiss etwa wird Fahrzeuge am Stadtrand sicher häufiger heimsuchen als solche in der innerstädtischen Tiefgarage. Ein weiteres Beispiel: Wer ausschließlich alleine mit dem Auto unterwegs ist, kann auf eine Insassenversicherung verzichten. Alle anderen wahrscheinlich nicht.


Ansprechpartner:
Herr Alexander Borais
eMail: borais@optelmediaservices.de
Telefon: 030/420263-23
Zuständigkeitsbereich: PR, Marketing

Veröffentlichung honorarfrei
Bei Veröffentlichung bitte Belegexemplar an:
borais@optelmediaservices.de



Kontakt zum Autor des Artikels:
web: http://www.optelmediaservices.de
 

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