Bei mittelbarer Beteiligung an derivativen Einbettungen ist die MiFID unanwendba - 1) Finanzterminbörsengründung ohne Genehmigung möglich - jetzige Rechtslage! Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2008 – BVerwG 6 C 11.07 u. 6 C 12.07 (betreffend die GAMAG – German Asset Managers AG) ist die Begebung von Zertifikaten an das interessierte Publikum im eigenen Namen und auf eigene Rechnung auf Finanzinstrumente wie Aktien, Aktienderivate, Währungsoptionen und Währungsfutures nicht genehmigungspflichtig.
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