BauFi-Aktiv – Energieausweis, mehr Verwirrung, als Nutzen? - Einen Energieausweis kann ich mir nicht leisten! Das hören die Geschäftsführer des Kölner Baufinanzierungsunternehmens, BauFi-Aktiv, Horst Grüger und Franz Mönig täglich. Was sich dahinter verbirgt ist die Angst vieler Eigentümer, dass mit der Ausstellung eines Energieausweises auch eine Zwangsmodernisierung verbunden ist. Wie auch die Energieagentur NRW mitteilt sind es vor allem die älteren Hauseigentümer, die mehr verwirrt, als vom Nutzen des Energieausweises überzeugt sind. Seit dem 01. Mai 2008 können Wohnungs- und Hauseigentümer über den Kölner Baufinanzierer BauFi-Aktiv, die Ausstellung eines Verbrauchs- oder Bedarfsausweises in Auftrag geben.
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BauFi-Aktiv – Energieausweis, mehr Verwirrung, als Nutzen?

2008/05/28 15:41

Pressemeldung von:
BauFi-Aktiv OHG
Einen Energieausweis kann ich mir nicht leisten! Das hören die Geschäftsführer des Kölner Baufinanzierungsunternehmens, BauFi-Aktiv, Horst Grüger und Franz Mönig täglich. Was sich dahinter verbirgt ist die Angst vieler Eigentümer, dass mit der Ausstellung eines Energieausweises auch eine Zwangsmodernisierung verbunden ist. Wie auch die Energieagentur NRW mitteilt sind es vor allem die älteren Hauseigentümer, die mehr verwirrt, als vom Nutzen des Energieausweises überzeugt sind.

Seit dem 01. Mai 2008 können Wohnungs- und Hauseigentümer über den Kölner Baufinanzierer
BauFi-Aktiv – Energieausweis, mehr Verwirrung, als Nutzen?
Energieausweis Pflicht ab Mai 2008
BauFi-Aktiv, die Ausstellung eines Verbrauchs- oder Bedarfsausweises in Auftrag geben. Das Bremer Energieinstitut schätzt den Bedarf, an der Ausstellung dieser Energieausweise für öffentliche, vermietete, fertiggestellte und verkaufte Wohngebäude im Jahr 2008, auf 2,4 Millionen Exemplare. Die Kosten für die Ausstellung halten sich in einem überschauberen Rahmen. „Wir bieten den Verbrauchsausweis bereits für 35,00 Euro, den Bedarfsausweis für 85,00 Euro, an. Wenn wir die Kunden allerdings darüber aufklären, dass der Gesetzgeber eine Zwangsmodernisierung weder vorschreibt noch künftig vorschreiben darf, werden wir oft nach dem Nutzen gefragt“, so Franz Mönig.

Der Energieausweis nutzt dem Eigentümer und Mieter, bzw. Käufer von Wohneigentum. Der Eigentümer ist verpflichtet den Ausweis bei Verkauf und Vermietung vorzulegen. Nachweisbar gute Energiewerte bedeuten eine Wertsteigerung des Eigentums. Mieter können den Umfang künftiger Nebenkosten im Energiebereich besser abschätzen. Diese Kenntlichmachung des Energieverbrauchs hat sich seit vielen Jahren, beim Kauf- und Verkauf von Elektrogeräten zugunsten aller Beteiligter bewährt.

Was die Industrie bei Elektrogeräten zur Verkaufssteigerung freiwillig leistet muss nicht unbedingt auch bei Wohneigentum funktionieren. „Wer darauf angewiesen ist dringend eine Wohnung zu finden, oder endlich sein „Traumhaus“ gefunden hat und schnell zugreifen muss, weil der nächste Interessent vor der Tür steht, der legt keinen unbedingten Wert darauf, ob die Energieausnutzung bei dem Miet- oder Kaufobjekt optimal ist“, beklagt Horst Grüger, das Verhalten vieler Mieter und Käufer.

Der Gesetzgeber will mit der Vorschrift zur Ausstellung eines Energieausweises in erster Linie Besitzer dazu motivieren, auf freiwilliger Basis ihren bestehenden oder fertig zustellenden Wohnraum energie- und umweltbewusst zu modernisieren. Mieter davor schützen, dass die Nebenkosten ein Schrecken ohne Ende werden. Letztendlich dreht es sich doch, wie sollte es anders sein, um das liebe Geld, erklärt Franz Mönig: „Wir erleben, erfreulicher Weise immer öfter, dass für viele Eigentümer die Ausstellung eines Energieausweises ein erster Anstoß ist energiebewusster zu denken, weil sie den finanziellen Nutzen notwendiger Modernisierungsmassnahmen besser kalkulieren können“.



Kontakt zum Autor des Artikels:
web: http://www.baufi-aktiv.de
 

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