BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte CLLB vertreten Anleger der Albis Finance AG
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Pressemeldung von:
BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Die Albis Finance AG gehört nach eigener Darstellung zu den kapitalstärksten Leasinggesellschaften Deutschlands. Allerdings musste die Albis Leasing AG, die zu 95 % an der Albis Finance AG beteiligt ist, im Frühjahr dieses Jahres in ihren Geschäftszahlen für das Geschäftsjahr 2007 bekanntgeben, dass ein Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von 39,3 Millionen Euro zu verbuchen ist. Hiervon entfallen 26,1 Millionen Euro auf Beteiligungen von Fondskommanditisten. Folge dieser verschlechterten wirtschaftlichen Situation ist, dass der Hauptversammlung, die am 7. Juli statt gefunden hat,
vorgeschlagen wurde, im Wirtschaftsjahr 2007 keine Dividende auszuschütten. Daraufhin beabsichtigten Anleger, die Beteiligung an dem Unternehmen zu beenden.
In diesem Zusammenhang weist Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt István Cocron von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte darauf hin, dass neben der Möglichkeit einer Veräußerung der Anteile u.U. auch Schadensersatzansprüche sowohl gegen die Aktiengesellschaft als auch gegen eventuell tätig gewordene Beratungsgesellschaften und/oder Anlegeberater in Betracht kommen. Dies gilt zumindest dann, wenn die Anleger nicht hinreichend auf die Risiken, die sich aus der Beteiligung als atypisch stiller Gesellschafter ergeben, hingewiesen wurden. „Zu nennen sind hier insbesondere das Risiko der Haftung, des Totalverlustes und der fehlenden ordentlichen Kündigungsmöglichkeit“, so Rechtsanwalt István Cocron. Denn durch den Beitritt des Anlegers zu dem Unternehmen als Gesellschafter haftet dieser mit seiner gesamten Einlage, im Fall einer Insolvenz u.U. auch sogar darüber hinaus. Der atypisch stille Gesellschafter ist damit zwar voll am Gewinn und Verlust des Unternehmens beteiligt, kann auf dessen Geschicke aber keinen Einfluss nehmen, da ihm die Mitgestaltungsrechte fehlen. Wurde der Anleger im Rahmen der Beratung daher über diese Risiken nicht umfassend aufgeklärt, besteht die Möglichkeit, die gesamte Einlage zurückzuerhalten. In einem solchen Fall ist die Konsultation eines auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwaltes angeraten.
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