BGH stärkt Rechte von Bankkunden bei Erwerb von Anlageprodukten
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Pressemeldung von:
Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Der für das Bank- und Börsenrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem aktuellen Urteil die Rechte der Bankkunden massiv gestärkt.
Nach Entscheidung des höchsten deutschen Zivilgerichts müssen Kreditinstitute ihren Kunden die Provisionen offenlegen, die sie bei der Vermittlung von Anlageprodukten erhalten. Andernfalls stehen den Anlegern Schadensersatzforderungen zu. In dem entschiedenen Fall hatte eine Bank ihrer Kundin konzerneigene Aktienfonds empfohlen. Zwar wurde die Anlegerin darüber aufgeklärt, dass Ausgabeaufschläge zwischen drei und
fünf Prozent einvernahmt werden, die erheblichen verdeckten Innenprovisionen, die die Fondsgesellschaft der Bank zurückzahlte, wurden jedoch nicht offen gelegt.
Nach hohen Kursverlusten verlangte die Anlegerin ihr Geld zurück. Der BGH gab ihr Recht, weil die Bank auf derartige Rückvergütungen hinweisen müsse. Diese würden einen Interessenkonflikt bei der Bank begründen. Der BGH hat damit einen weiteren Grundsatz für die Haftung von Kreditinstituten bei dem Vertrieb von Anlagemodellen aufgestellt. Durch den Hinweis auf einen Interessenkonflikt kann die Entscheidung als Begründung von Aufklärungspflichten bei dem Verkauf unterschiedlicher Anlageprodukte herangezogen werden. Die Rückvergütungen oder „Kick-back“-Zahlungen sind in der Branche eher der Regelfall bei entsprechenden Anlagen. Dennoch wurde über diese Zahlungen stets Stillschweigen bewahrt. Diese Praxis dürfte sich angesichts der neuen Rechtsprechung des BGH nicht mehr fortsetzen. Anlegern steht mit dieser Entscheidung ein gewichtiges Argument für Ansprüche gegen ihre Bank gegenüber, wenn ihnen entsprechende Anlageprodukte verkauft wurden. Daher sollten Bankkunden, die vergleichbare Anlageprodukte bei einem Kreditinstitut erworben haben, ihren Fall anwaltlich auf rechtliche Möglichkeiten prüfen lassen. Das gilt vor allem bei gescheiterten Anlagemodellen, die ihr vorgegebenes Ziel deutlich verfehlen. Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Rechtsanwalt Stefan A. Seitz Am Perlachberg 3 86150 Augsburg Tel.: 0821/34999100 Fax.: 0821/34999101 E-Mail: seitz@rechtsanwalt-thieler.de Internet: www.rechtsanwalt-thieler.de Die Kanzlei ist seit Jahrzehnten im Schwerpunkt im Kapitalanlagerecht tätig. In den Standorten München, Augsburg, Weilheim, Wolfratshausen und Passau finden Anleger kompetente Beratung in den verschiedenen Rechtsgebieten. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Bearbeitung von Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform der GbR und KG.
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