BGH: Entschädigung Grundstückseigentümer für bergbaubedingte Erdbeben - Am 19.09.2008 um 9:00 Uhr verhandelt der BGH in Karlsruhe letztinstanzlich die Klage eines Falscheider Bürgers gegen die RAG AG. Der Kläger, der in Lebach-Falscheid ein eigenes Haus bewohnt, klagt wegen der Beeinträchtigungen durch die bergbaubedingten Erderschütterungen auf eine Entschädigung durch die RAG AG. Die Klage stützt sich auf einen Anspruch des Klägers auf eine Vorschrift aus dem Nachbarschaftsrecht (§ 906 BGB).
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BGH: Entschädigung Grundstückseigentümer für bergbaubedingte Erdbeben

2008/09/17 15:26

Pressemeldung von:
Landesverband der Bergbaubetroffenen Saar e.V.
Am 19.09.2008 um 9:00 Uhr verhandelt der BGH in Karlsruhe letztinstanzlich die Klage eines Falscheider Bürgers gegen die RAG AG. Der Kläger, der in Lebach-Falscheid ein eigenes Haus bewohnt, klagt wegen der Beeinträchtigungen durch die bergbaubedingten Erderschütterungen auf eine Entschädigung durch die RAG AG. Die Klage stützt sich auf einen Anspruch des Klägers auf eine Vorschrift aus dem Nachbarschaftsrecht (§ 906 BGB). Danach muss bei unvermeidbaren Immissionen, wie z.B. Erschütterungen, der Verursacher an den betroffenen Grundstücksnachbarn eine angemessene Entschädigung
BGH: Entschädigung Grundstückseigentümer für bergbaubedingte Erdbeben
Justitia der Bergbaubetroffenen
zahlen.

Das Amtsgericht Lebach hat den Anspruch grundsätzlich bejaht. Gegen das Urteil hat die RAG AG Berufung eingelegt. Das Landgericht Saarbrücken hat der Berufung der RAG AG stattgegeben und die Klage abgewiesen. Dies wurde damit begründet, dass der Anspruch aus § 906 BGB von den einschlägigen Regelungen im Bundesberggesetz verdrängt würde. Gegen die Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken hat der Kläger Revision eingelegt. Es ist davon auszugehen, dass der BGH in der Verhandlung vom 19.09.2008 deutlich machen wird, ob der geltend gemachte Anspruch dem Grunde nach besteht oder nicht.

Bei dem Verfahren handelt es sich um einen Musterprozess mit weitreichenden Auswirkungen auf den gesamten Teil des Saarlandes, der von den bergbaubedingten Erschütterungen betroffen war und ist. Sollte der BGH den Anspruch bestätigen, so könnten zehntausende Grundstückseigentümer einen solchen Anspruch gegenüber der RAG AG anmelden. Der Landesverband der Bergbaubetroffenen Saar e.V. wird mit ca 50 Bergbaubetroffenen die Verhandlung besuchen. Begleitet werden die Bergbaubetroffenen von Justitia. Nach der Verhandlung besteht die Möglichkeit, mit dem Kläger, dem Rechtsanwalt des Klägers und Vorstandssprechern des Landesverbandes der Bergbaubetroffenen Saar e.V. Interviews zu führen.



Kontakt zum Autor des Artikels:
web: http://www.igab-saar.de
 

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