BGH entscheidet zu Abtretung von Darlehensforderungen durch Kreditinstitute - Kreditinstitute dürfen ihre Forderungen auch ohne Zustimmung des Kunden und Kreditnehmers an Dritte wirksam abtreten. Diese grundlegende Frage wurde in einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27.02.2007 entschieden. Als Begründung führt der BGH an, dass eine Forderungsabtretung auch dann wirksam sei, wenn durch die Weitergabe der Daten zugleich das Bankgeheimnis verletzt wird und gegen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes verstoßen wird.
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BGH entscheidet zu Abtretung von Darlehensforderungen durch Kreditinstitute

2007/03/01 18:50

Pressemeldung von:
Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kreditinstitute dürfen ihre Forderungen auch ohne Zustimmung des Kunden und Kreditnehmers an Dritte wirksam abtreten.
Diese grundlegende Frage wurde in einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27.02.2007 entschieden.
Als Begründung führt der BGH an, dass eine Forderungsabtretung auch dann wirksam sei, wenn durch die Weitergabe der Daten zugleich das Bankgeheimnis verletzt wird und gegen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes verstoßen wird.
Damit steht es Banken frei, ihre Forderungen aus Darlehensverträgen an Dritte abzutreten.
Die Schuldner müssen dann an
BGH entscheidet zu Abtretung von Darlehensforderungen durch Kreditinstitute
diese Dritten leisten.
Dieses Urteil bietet den Banken eine willkommene Gelegenheit, insbesondere Risikokredite an Verwertungsfirmen abzutreten, die die Forderungen dann mit entsprechendem Nachdruck eintreiben.
Nach Ansicht des BGH hätten lediglich vertragstreue Kunden einen Anspruch gegen die Bank auf Schadensersatz wegen der Verletzung von Bankgeheimnis und Datenschutzrecht.
Bereits seit 2004 werden große Kreditpakete von Banken in Deutschland veräußert.
Diese Maßnahme bietet sich nicht zuletzt aus bilanztechnischen Gründen an.
Zudem können zumeist ausländische Verwerter für eine zügige Abwicklung der Forderungen sorgen.
Der Bankkunde kann bei derartigen Transaktionen nichts gewinnen. Vielmehr droht die Gefahr, dass der Erwerber nur an der schnellen Verwertung der Forderung interessiert ist.

Darlehensnehmer sollten im Einzelfall überprüfen lassen, ob ihre Verträge ein entsprechendes Risiko beinhalten und welche Möglichkeiten bei Verletzung ihrer Rechte als Bankkunden bestehen.



Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechtsanwalt Stefan A. Seitz
Am Perlachberg 3
86150 Augsburg
Tel.: 0821/34999100
Fax.: 0821/34999101
E-Mail: seitz@rechtsanwalt-thieler.de
Internet: www.rechtsanwalt-thieler.de


Die Kanzlei ist seit Jahrzehnten im Schwerpunkt im Kapitalanlagerecht tätig.
In den Standorten München, Augsburg, Weilheim, Wolfratshausen und Passau finden Anleger kompetente Beratung in den verschiedenen Rechtsgebieten.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Bearbeitung von Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform der GbR und KG.



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