Ausstellung: Tischler geben Einblick in ihr Handwerk
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Pressemeldung von:
Handwerkskammer Cottbus
Meisterprüfungsstücke im Lehrbauhof Großräschen zu sehen: Dass man mit Holz nicht auf dem Holzweg ist, wollen zehn Tischler beweisen, die am 18. August von 10 bis 14 Uhr im Lehrbauhof Großräschen ihre Meisterprüfungsstücke
präsentieren. Die ausgefallenen Exponate wurden im Rahmen des am 8. Januar gestarteten Meistervorbereitungskurses für das Tischlerhandwerk im Technologie- und Bildungszentrum (tbz) Pätz gefertigt. Download der Pressemitteilung im PDF-Format: www.4iMEDIAdownload.com/PM/HWK/458-2-Tischlerausstellung-130807.pdf Horst Freimann,
stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Cottbus (HWK), lädt alle Interessierten ein, sich vor Ort von dem Können der Meisterbriefanwärter ein Bild zu machen. Dort erwarten die Besucher außergewöhnliche Möbel, wie Zierbrunnen, Barschrank, Werkzeugschrank, Vertiko,
Tischfußball, Garderobenteil, "Tresor" und Fernsehboard. Termin: Samstag, 18. August, 10 bis 14 Uhr Lehrbauhof Großräschen Werner-Seelenbinder-Str. 24 01983 Großräschen Die ausgestellten Exponate bestechen durch ungewöhnliche Werkstoffauswahl und Formgebung. Denn in der Theorie und Praxis der Meisterausbildung werden den Tischlern nicht nur handwerkliche sondern vor allem auch gestalterische Fähigkeiten vermittelt. Die Tischler setzen für ihre Meisterstücke bewusst nicht nur Holz ein. Auch Glas- und Kunststoffteile eignen sich durch spezielle funktionale Eigenschaften für eine Kombination. Die reine Fertigungszeit für solch ein "Meisterstück", ohne Planung und Konstruktion, liegt bei 120 Stunden. "In unserer Meisterausbildung wird besonderer Wert auf die Vermittlung kreativer Kompetenzen gelegt. Durch besondere Qualität bei Verarbeitung und durchdachte Formgebung kann sich der künftige Meister von anderen absetzen. Dies bedeutet einen Wettbewerbsvorteil für ihn", informiert Horst Freimann. Für Journalisten: Meisterschüler stehen Ihnen für die Berichterstattungen gern zur Verfügung. Hintergrund: Mit dem Meistertitel erhält der Tischler das Recht den geschützten Titel "Tischlermeister" zu führen. Damit qualifiziert er sich für alle Führungstätigkeiten in Handwerksbetrieben und kann sich zudem selbstständig machen. Voraussetzungen zur Teilnahme an der Meisterprüfung sind einerseits die bestandene Gesellenprüfung und andererseits Berufserfahrung im Tischlergewerbe. Die Prüfung umfasst neben den fachtheoretischen und betriebswirtschaftlichen Kenntnissen auch die praktischen Fertigkeiten und die Ausbildereignungsprüfung.
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