Auf Marken spezialisierter Rechtsanwalt verstärkt Fish & Richardson
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Pressemeldung von:
Fish & Richardson P.C.
Fish & Richardson P.C., die führende US-amerikanische Kanzlei im gewerblichen Rechtsschutz, hat mit Jan Zecher zum 1. März 2008 einen erfahrenen Markenanwalt, für das Münchner Büro gewonnen. „Wir freuen uns, Jan Zecher in unserem Münchner Team begrüßen zu dürfen. Jan Zecher wird im Münchner Büro für alle Anmeldetätigkeiten und Streitfälle auf dem Gebiet des Markenrechts verantwortlich sein. Des weiteren wird er unseren Mandanten Rechtsbeistand in Geschmacksmuster- und Werbeangelegenheiten leisten“, so Peter Devlin, Präsident der Kanzlei Fish & Richardson.
Der
Tätigkeitsbereich von Jan Zecher wird sich über sämtliche Teilbereiche des Markenwesens erstrecken, insbesondere Markenanmeldungen sowie Markenrecherchen auf deutscher und europäischer Ebene, Beratung in Bezug auf markenrechtliche Verträge und Markenstreitfälle sowie zollrechtliche Verfahren auf Grund von Produktpiraterie und domainrechtliche Verfahren.
Jan Zecher hat schon Mandanten in vielen Industriebereichen beraten, unter anderem auf den Gebieten Bekleidung, Automobile, Getränke, Kosmetik, Unterhaltungselektronik, Elektrogeräte, Lebensmittel, Finanzdienstleistungen, Hotel und Restaurant, IT, Maschinenbau, Pharmazeutika, Telekommunikation und Werkzeugherstellung. Besonders erwähnenswert ist seine große Erfahrung in Domain-Streitverfahren, insbesondere UDRP-Verfahren (Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy). Jan Zecher hat über mehrere Jahre hinweg alle Domainnamen- Angelegenheiten eines führenden deutschen Automobilherstellers betreut und in dieser Zeit auch erfolgreich mehr als zwei Dutzend UDRP-Fälle bearbeitet. Bevor er zu Fish & Richardson kam, war Jan Zecher in der Kanzlei Lovells LLP in Hamburg für Anmeldetätigkeiten und Streitfälle auf dem Gebiet des Markenrechts verantwortlich. Von 2003 bis 2007 war Jan Zecher Anwalt im Stuttgarter Büro der Kanzlei Gleiss Lutz, wo er auf dem selben Gebiet tätig war. Jan Zecher wurde im Jahr 2003 als Anwalt zugelassen, er kann seine Mandanten beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM), der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO), den deutschen Gerichten (mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs (BGH)), dem Europäischen Gericht erster Instanz sowie dem Europäischen Gerichtshof vertreten. Bei Fragen und für Interviews wenden Sie sich bitte an: Sandra Iris EilensteinITPR Information-Travels Public Relations, Stefanusstraße 6a, 82166 München-Gräfelfing, T. +49 (89) 898 687-20F. +49 (89) 898 687-21, sandra.eilenstein@information-travels.de
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