Auch Cumulus Immobilienfonds Einkaufs- und Gewerbezentrum Hettstedt GdbR in Gefahr - Nachdem es der Geschäftsführung des Cumulus Immobilienfonds Mönchengladbach GdbR nicht gelungen ist, die Mieteinkünfte in bisheriger Höhe sicherzustellen, müssen nun die Gesellschafter des Fonds einspringen. Ursächlich hierfür ist, dass der Hauptmieter der Fondsimmobilie den Mietvertrag nur zu einem geringeren Mietpreis verlängerte. Dies hat zur Folge, dass das Darlehen der Cumulus Immobilienfonds Mönchengladbach GdbR, das bei der Eurohypo AG aufgenommen wurde, nicht fristgemäß zurückgezahlt werden kann. Aufgrund des Umstandes, dass die Eurohypo AG mit der Kündigung des Kredites droht, muss nun der Fehlbetrag von den Gesellschaftern des Fonds kompensiert werden. Die Geschäftsführung hat daher ein Sanierungskonzept vorgeschlagen, wonach die Gesellschafter ein Vermögensopfer zu erbringen haben.
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Auch Cumulus Immobilienfonds Einkaufs- und Gewerbezentrum Hettstedt GdbR in Gefahr

2008/10/08 15:16

Pressemeldung von:
CLLB Rechtsanwälte
Nachdem es der Geschäftsführung des Cumulus Immobilienfonds Mönchengladbach GdbR nicht gelungen ist, die Mieteinkünfte in bisheriger Höhe sicherzustellen, müssen nun die Gesellschafter des Fonds einspringen. Ursächlich hierfür ist, dass der Hauptmieter der Fondsimmobilie den Mietvertrag nur zu einem geringeren Mietpreis verlängerte. Dies hat zur Folge, dass das Darlehen der Cumulus Immobilienfonds Mönchengladbach GdbR, das bei der Eurohypo AG aufgenommen wurde, nicht fristgemäß zurückgezahlt werden kann. Aufgrund des Umstandes, dass die Eurohypo AG mit der Kündigung des Kredites
Auch Cumulus Immobilienfonds Einkaufs- und Gewerbezentrum Hettstedt GdbR in Gefahr
droht, muss nun der Fehlbetrag von den Gesellschaftern des Fonds kompensiert werden.

Die Geschäftsführung hat daher ein Sanierungskonzept vorgeschlagen, wonach die Gesellschafter ein Vermögensopfer zu erbringen haben. Stichtag ist hierfür der 15. Oktober 2008. Allerdings funktioniert die Sanierung nur, wenn alle Gesellschafter sich tatsächlich an dem Sonderopfer beteiligen. Dies ist allein schon aufgrund der kurzen Zeitspanne fraglich. Sollte die Sanierung fehlschlagen, bleibt als letzte Möglichkeit nur der Verkauf der Immobilie. Hierbei ist es äußert unwahrscheinlich, durch die Verwertung einen Gewinn zu erzielen.

„Allerdings besteht für Anleger, die ihre Beteiligung mittels eines Darlehens finanziert haben, die Möglichkeit“, so Rechtsanwalt István Cocron von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin, „prüfen zu lassen, ob nicht Ansprüche gegen die Bank bestehen. In diesem Fall müsste das zur Beitrittsfinanzierung aufgenommene Darlehen nicht mehr an die Bank zurückgezahlt werden. Darüber hinaus muss die Bank die bereits geleisteten Aufwendungen für den Kredit dem Anleger erstatten.“ Da bei einer Vielzahl von Anlegern diese Ansprüche zum Ende des Jahres 2008 zu verjähren drohen, ist die Konsultation eines fachkundigen Rechtsanwaltes angeraten.



Kontakt zum Autor des Artikels:
web: http://www.cllb.de
 

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