Atlas Treuhand GmbH zahlt über € 25.000,00 an den Fonds zurück - Atlas-Fonds 9: Druck der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar zeigt Wirkung Unsere Prüfung der Einnahme- und Überschussrechnungen des Atlas Fonds 9 der letzten Jahre brachte einige Unstimmigkeiten zu Tage. So wichen insbesondere die Vergütungen für die Geschäftsführertätigkeit der Atlas–Treuhand GmbH teilweise deutlich von den Angaben im Fondsprospekt und dem dort abgedruckten Gesellschaftsvertrag ab.
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Atlas Treuhand GmbH zahlt über € 25.000,00 an den Fonds zurück

2008/08/08 17:25

Pressemeldung von:
BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Atlas-Fonds 9: Druck der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar zeigt Wirkung

Unsere Prüfung der Einnahme- und Überschussrechnungen des Atlas Fonds 9 der letzten Jahre brachte einige Unstimmigkeiten zu Tage. So wichen insbesondere die Vergütungen für die Geschäftsführertätigkeit der Atlas–Treuhand GmbH teilweise deutlich von den Angaben im Fondsprospekt und dem dort abgedruckten Gesellschaftsvertrag ab.

Nachdem wir die Geschäftsführung aufgefordert haben, diese Unstimmigkeiten zu erklären und nach deren anfänglicher Weigerung
Atlas Treuhand GmbH zahlt über € 25.000,00 an den Fonds zurück
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hierzu schon gerichtliche Maßnahmen eingeleitet hatten, erstattete die Atlas–Treuhand GmbH über € 25.000,00 zu viel vereinnahmte Geschäftsführervergütung an den Fonds zurück. Der entsprechende Überweisungsbeleg liegt uns vor. Zwar teilt der Atlas-Anwalt hierzu mit, dass diese Rückzahlung unter dem Vorbehalt einer abschließenden Klärung stehe. Dennoch ist diese Zahlung als erster erfolgreicher Schritt auf dem Weg zu vollständiger Transparenz über die von dem Fonds mitgeteilten Zahlen zu werten. Für Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Allmendinger ist dies aber nur der Anfang: „Unser Ziel ist es, dass die Anleger das erhalten, was ihnen zusteht. Zu diesem Zweck müssen noch weitere Postionen der Einnahme- und Überschussrechnungen geklärt werden. Außerdem verlangen wir eine realistische und nachvollziehbare Bewertung der Fondsimmobilie.“

Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Wolf von Buttlar ergänzt: „Nachdem unsere Maßnahmen beim Atlas Fonds 9 erste Erfolge gezeigt haben, nehmen wir aktuell auch die Abrechnungen anderer Fonds kritisch unter die Lupe.“

Unter diesen Umständen ist allen Gesellschaftern der Atlas Fonds, die zuletzt Beschlussvorlagen im Umlaufverfahren erhalten haben, zu raten, die Geschäftsführung nicht zu entlasten. Vielmehr sollten die betroffenen Anleger darauf drängen, dass Präsenz-Gesellschafterversammlungen stattfinden, in welchen die Geschäftsführung insbesondere die Angaben zum Wert der Fondsanteile persönlich erläutert.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Atlas Fonds" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165

Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.08.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.



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