Argentinien–Anleihen:CLLB RAe erstreiten Urteil vor dem LG Frankfurt
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Pressemeldung von:
CLLB Rechtsanwälte
Mit Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 18.11.2008 erstritt ein von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte vertretene Anleger gegenüber dem Staat Argentinien die Zahlung der in den Anleihebedingungen in Aussicht gestellten Zinsen.
Der Anleger hatte in den Jahren 1996 und 1997 zwei vom Staat Argentinien emittierte Anleihen gezeichnet. Seit dem Jahr 2002 erhielt der Anleger keine Zahlungen mehr, nachdem Argentinien die Zahlungsunfähigkeit festgestellt hatte. Daraufhin erhob der von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Anleger Klage vor dem Landgericht Frankfurt auf Auszahlung
der noch ausstehenden Zinsen. Das Gericht folgte nun der Argumentation der Klägervertreter vollumfänglich, indem es feststellte, dass für das von Argentinien verhängte Zahlungsmoratorium keine ausreichende Grundlage mehr besteht und dieses daher keine Anwendung finden kann.
„Das Urteil zeigt erneut, dass Anleger der sogenannten Argentinien-Anleihen gute Chancen haben, ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.“, so Rechtsanwalt Franz Braun von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin. „Angesichts des Umstandes, dass die Ansprüche der Anleger auf Zinszahlungen unter Umständen zum Jahresende zu verjähren drohen, sollten sich daher betroffene Anleger anwaltlich beraten lassen. In Betracht kommen hier neben Zahlungsansprüchen gegen den Staat Argentinien auch Schadensersatzansprüche gegen beteiligte Anlageberater.“
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