Alle Eigentümer müssen für Wartung der Garage aufkommen - KÖLN – Wer für sein Auto eine Garage besitzt, muss für deren Instandhaltung aufkommen. Wer keine besitzt, kann als Mitglied einer Eigentümergemeinschaft dennoch zur Kasse gebeten werden. Das klingt unfair, wird aber durch deutsche Gerichte immer wieder bestätigt. "Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft müssen die Sanierungskosten für ein im Gemeinschaftseigentum stehendes Parkhaus tragen, selbst wenn sie keinen eigenen Stellplatz haben", erklärt dazu Frank Hillemeier von ImmoConcept Hillemeier in Köln. Der Grund für die scheinbar ungerechte Belastung einzelner Eigentümer liegt in der Aufteilung des Besitzes in Sondereigentum (das dem einzelnen Eigentümer gehört, zum Beispiel seine Wohnung) und Gemeinschaftseigentum.
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