Alarmierung für Hörgeschädigte - In vielen Ländern schon Pflicht, in Deutschland leider bisher nur vereinzelt zu finden: Der Einsatz von speziellen Funkruf-Empfängern für Gehörgeschädigte in kommunalen Einrichtungen, Warenhäusern oder Einkaufszentren. In diesen Gebäuden gibt es Ausgabestellen, an denen Hörgeschädigte kostenlos für die Dauer des Aufenthaltes dieses Gerät erhalten können. Im Falle eines Brand- oder Katastrophenalarms erfolgt die Information über dieses Medium, da akustische Alarmierungssysteme für diesen Personenkreis nicht geeignet sind. Der Funkruf-Empfänger ist nur ein Teil der Informationskette. Über einen Kontakt oder eine Datenschnittstelle wird die Brandmeldeanlage oder das Gebäude-Überwachungssystem mit einem kleinen Funk Informations-System verbunden.
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