Aktuelle Gerichtsurteile gegen Rundfunkgebühren für Geschäfts-PC - Seit dem 1. Januar 2007 sind Computer mit Internet-Zugang gebührenpflichtig, sofern nicht schon ein anderes Gerät angemeldet ist. Auch Handys mit GPRS oder UMTS zählen zu den „neuartigen Rundfunkempfangsgeräten“. Und viele Selbständige, die ihr Büro zuhause haben, müssen trotz bereits angemeldeter privater Geräte zusätzlich Gebühren für PC und Handys bezahlen. Leidtragende sind vor alllem Selbständige und kleine Betriebe, für die ein internetfähiger Computer heute ein unverzichtbares Arbeitsgerät ist.
Pressemitteilungen international in 15 Sprachen für 22 Länder kostenlos einstellen
Pressemitteilungen Kleinanzeigen

Aktuelle Gerichtsurteile gegen Rundfunkgebühren für Geschäfts-PC

2008/08/13 18:07

Pressemeldung von:
Old-Q GmbH, Köln
Seit dem 1. Januar 2007 sind Computer mit Internet-Zugang gebührenpflichtig, sofern nicht schon ein anderes Gerät angemeldet ist. Auch Handys mit GPRS oder UMTS zählen zu den „neuartigen Rundfunkempfangsgeräten“. Und viele Selbständige, die ihr Büro zuhause haben, müssen trotz bereits angemeldeter privater Geräte zusätzlich Gebühren für PC und Handys bezahlen.

Leidtragende sind vor alllem Selbständige und kleine Betriebe, für die ein internetfähiger Computer heute ein unverzichtbares Arbeitsgerät ist. Zum Radiohören oder Fernsehen hat gerade in solchen Firmen
Aktuelle Gerichtsurteile gegen Rundfunkgebühren für Geschäfts-PC
Ein Geschäfts-PC ist keine Unterhaltungselektronik
niemand Zeit. Einen Internetzugang brauchen sie schon allein deshalb, weil der Staat sie zur elektronischen Steuererklärung zwingt – für den sie dann auch noch Rundfunkgeühren entrichten müssen.

Von Anfang an waren die Rundfunkgebühren für die „neuartigen Rundfunkgeräte“ hoch umstritten. Nicht nur sämtliche Unternehmensverbände, sondern auch viele Rechtexperten zweifelten an der Rechtmäßigkeit dieser Regelung, gegen die auch eine Verfassungsbeschwerde läuft.

Jetzt gibt es erste Gerichturteile zugunsten der kleinen Betriebe. Zwei neue Urteile von Verwaltungsgerichten halten die Gebühren für Geschäfts-PCs bzw die Verpflichtung zur Anmeldung eines Zweitgerätes in Heim-Büros für rechtswidrig und gaben damit den Klägern Recht.

Wer Gebühren zahlt, sollte sich jetzt auf diese Urteile berufen und der GEZ mitteilen, dass die Gebühren ab sofort nur noch unter Vorbehalt beahlt und zurückgefordert werden, falls die Regelung als rechtswidrig eingestuft werden sollte. Damit Sie später einen rechtlich einwandfreien Beweis für Ihre Rückzahlungsforderung haben, sollten Sie den Brief unbedingt per Einschreiben mit Rückschein versenden. Musterschreiben zum Zahlungsvorbehalt für Geschäfts-PCs und Handys finden Sie unter www.old-q.de, dann weiter zum Magazin weitsichtig.



Kontakt zum Autor des Artikels:
web: http://www.old-q.de
 

Kommentare




Kommentar schreiben
Überschrift Name
Ihr Kommentar (max. 400 Zeichen)
captchas

Bitte den oben stehenden Code eingeben.
Social Bookmarking
Bookmark bei: Mr. Wong Bookmark bei: Webnews Bookmark bei: Folkd Bookmark bei: Yigg Bookmark bei: Digg Bookmark bei: Reddit Bookmark bei: Simpy Bookmark bei: Slashdot Bookmark bei: Netscape Bookmark bei: Google Bookmark bei: Blinklist Bookmark bei: Diigo Bookmark bei: Newsvine Bookmark bei: Ma.Gnolia Bookmark bei: Netvouz

zurück zur Kategorieseite: Internet / Recht
Dieser Artikel wurde 781 Mal gelesen


 
 

Presseartikel nach Autoren
A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  X  Y  Z