AdConti Pharma AG: Vorwurf des Schneeballsystems
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Pressemeldung von:
CLLB Rechtsanwälte
Staatsanwaltschaft Düsseldorf erhebt Anklage gegen die Verantwortlichen der AdConti Pharma AG wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs.
Die Angeschuldigten hatten laut Ermittlungen der Staatsanwaltschaft im Jahr 2005 mehrere Dutzend Anleger mit einem Kapitalanlagemodell geworben, wonach die Anlegergelder mittels hochverzinslicher Darlehen verschiedenen Pharma-Großhändlern angeboten werden sollten. Die Rückzahlung der Anlagegelder sollte durch Bürgschaften einer in der Schweiz ansässigen Bürgschaftsgesellschaft garantiert werden. Hierdurch gelang es den
Verantwortlichen der AdConti Pharma AG, Gelder in Millionenhöhe zu akquirieren. Allerdings handelte es sich bei der Zuger Bürgschaftskasse AG – sofern die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zutreffen – lediglich um eine Briefkastenfirma, deren Bürgschaften keinerlei Sicherungswert zukam. Darüber hinaus wurden nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf die Zins- und Tilgungsleistungen auf die Darlehen der AdConti Pharma AG nach dem Schneeballprinzip ausgezahlt. Im November 2007 teilte die AdConti Pharma AG mit, dass die Zinszahlungen ausgesetzt werden. Trotz Kündigungen der Darlehen durch mehrere Anleger zahlte die AdConti Pharma AG diese eingenommenen Gelder bis heute nicht zurück.
„Geschädigte Anleger sollten daher umgehend zivilrechtliche Schadensersatzansprüche prüfen lassen.“, so Rechtsanwalt Christian Luber von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin, die bereits einige Geschädigte vertritt. „In Betracht kommen hier neben Ansprüchen gegen die Verantwortlichen der AdConti Pharma AG auch solche aus fehlerhafter Anlageberatung gegen die Vermittler.“
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