Abmahnung mit horrenden Anwaltskosten ?
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Pressemeldung von:
BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Aufgrund der geänderten Rechtslage im Bereich der Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen sollten Sie Abmahnungen die Ihnen ab nach dem 1.9.2008 zugestellt werden genau prüfen lassen. Der BSZ e.V. kann hier mit Hilfe seines im e-commerce Recht spezialisierten Vertrauensanwalt Dirk Witteck von der in Aschaffenburg beheimateten Kanzlei Lenzen Fischer Witteck, Kleberstrase 6-8, 63739 Aschaffenburg, www.rechtsanwalt-witteck.de eine Überprüfung Ihrer Abmahnung gewährleisten.
Durch das zum 1.9.2008 in Kraft getretene Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums. Das
Gesetz setzt die Richtlinie 2004/48/EG durch eine Novellierung von mehreren Gesetzen zum Schutz des geistigen Eigentums um: Patentgesetz, Gebrauchsmustergesetz, Markengesetz, Halbleiterschutzgesetz, Urheberrechtsgesetz, Geschmacksmustergesetz, Sortenschutzgesetz werden weitgehend wortgleich geändert.
Durch das neue Gesetz wird den massiven Rechnungen der Abmahnanwälte ein Riegel vorgeschoben. Oft beinhalten die so genannten Abmahnschreiben im Bereich einer angeblich begangenen Urheberrechtsverletzungen neben Schadenersatzansprüchen der angeblichen Rechteinhaber wesentlich höhere Kostenrechnungen der eingeschalteten Rechtsanwälte, die sich zumeist an aberwitzig hohen Gegenstandswerten orientieren. Hier ist eine Überprüfung dringend geboten. Mit anwaltlicher Hilfe über den BSZ e.V. können so extrem hohe Kosten der Abmahnanwälte auf einen geringen Fixbetrag reduziert werden. Entsprechende Änderungen wurden zum 1.9.2008 in das Urheberrechtsgesetz eingefügt. Der BSZ e.V. bietet Betroffenen hierzu seine Hilfe an. Betroffene können ihre Abmahnschreiben dem BSZ e.V. zur Weiterleitung und Überprüfung an die BSZ e.V. Vertrauensanwälte übersenden. Die Anwälte können dann schnell sagen , was zu tun ist, bzw. in welcher Weise geholfen werden kann um die lästigen Abmahnanwälte in die Schranken zu weisen.
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