Abgeschwächte Aufsichtspflicht für Leasing- und Factoring-Unternehmen
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Pressemeldung von:
Gündel & Katzorke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Während Kreditinstitute für ihre Refinanzierung keine Gewerbesteuer zahlen müssen, gelangen Leasing- und Factoring-Unternehmen nicht in den Genuss dieses Steuervorteils (Bankenprivileg). Die Branchenverbände setzen sich gegen diese Ungleichbehandlung seit geraumer Zeit zur Wehr. Nach mehrmonatigen Gesprächen zeichnet sich endlich ein Kompromiss ab: Gewährung des Bankenprivilegs gegen die Einführung einer abgeschwächten Aufsichtspflicht.
Seit Inkrafttreten der Unternehmensteuerreform im Januar 2008 werden bei der Gewerbesteuer grundsätzlich alle Zinsen sowie bestimmte
pauschalierte Finanzierungsanteile von Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzen zu einem Viertel dem Gewerbeertrag hinzugerechnet. Darüber hinaus müssen seit Jahresbeginn auch Leasing- und Factoring-Unternehmen bei ihrer Refinanzierung Gewerbesteuer zahlen, und zwar selbst dann, wenn die Miet- und Pachtzahlungen bereits beim Empfänger der Gewerbesteuer unterliegen. Demgegenüber gelangen Banken, Pfandleiher und ABS-Gesellschaften durch Freistellung nach § 19 GewStDV in den Genuss des Vorteils, bei ihrer Refinanzierung keine Gewerbesteuer zahlen zu müssen (Bankenprivileg). Im Ergebnis ist die Steuerbelastung des Finanzierungsaufwandes einer Leasing-Investition fast dreimal so hoch als bei der kreditfinanzierten Investition.
„Für die Leasing- und Factoring-Unternehmen bedeutet diese Doppelbelastung einen erheblichen Kosten- und damit Wettbewerbsnachteile“, erläutert Dr. Matthias Gündel von der auf Mittelstandsfinanzierung spezialisierten Kanzlei GK-law.de. „Diese Benachteiligung wiegt umso schwerer, wenn man bedenkt, dass auch die Leasing- und Factoring- Unternehmen selbst durch Zinsschranke belastet sind“, so der Wirtschaftsanwalt. Als die Bundesregierung noch im Herbst vergangenen Jahres eine Ausdehnung des Steuerprivilegs auf Leasing-/Factoring-Anbieter nur unter der Bedingung einer vollständigen Unterwerfung der Anbieter unter die strengen Vorschriften der Bankenaufsicht vorschlug, war dies von den Branchenvertretern nicht zuletzt mit Hinweis auf die hohe Kostenbelastung gerade für kleinere Anbieter empört zurückgewiesen worden. Nun bietet die Bundesregierung den Branchenverbänden eine Art „Bankenaufsicht light“ an: Danach soll eine Befreiung der Anbieter von der Gewerbesteuer bei ihrer Refinanzierung in Betracht kommen, wenn sich diese im Gegenzug einem „eingeschränkten Aufsichtsregime" unterwerfen.
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