AQUIS: Erneut gibt ein Gericht den Anlegern Recht - In den zurückliegenden Monaten wurden Anleger zahlreicher AQUIS-Fonds, die auf entsprechende Zahlungsaufforderungen nicht reagiert haben, von der Allora Industrie- und Wohnbau GmbH, der Berlin-Hannoverschen Hypothekenbank AG oder der Fondsgesellschaft selbst verklagt. Diese Klagen hatten in vielen Fällen jedoch keinen Erfolg. Mit Urteil vom 06. Juni 2008 hat nun das Landgericht Waldshut-Tiengen die Klage der Aquis Zweite Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Kirchsteigfeld Zehnte Fonds OHG i.
Pressemitteilungen international in 15 Sprachen für 22 Länder kostenlos einstellen
Pressemitteilungen Kleinanzeigen

AQUIS: Erneut gibt ein Gericht den Anlegern Recht

2008/06/11 10:24

Pressemeldung von:
CLLB Rechtsanwälte
In den zurückliegenden Monaten wurden Anleger zahlreicher AQUIS-Fonds, die auf entsprechende Zahlungsaufforderungen nicht reagiert haben, von der Allora Industrie- und Wohnbau GmbH, der Berlin-Hannoverschen Hypothekenbank AG oder der Fondsgesellschaft selbst verklagt. Diese Klagen hatten in vielen Fällen jedoch keinen Erfolg. Mit Urteil vom 06. Juni 2008 hat nun das Landgericht Waldshut-Tiengen die Klage der Aquis Zweite Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Kirchsteigfeld Zehnte Fonds OHG i.L. auf Zahlung des anteiligen Liquidationsverlusts gegen einen von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte
AQUIS: Erneut gibt ein Gericht den Anlegern Recht
vertretenen Anleger abgewiesen.

Die bisher ergangenen Entscheidungen zeigen, dass realistische Ansatzpunkte für eine Erfolg versprechende Verteidigung gegen die Klageforderung bestehen. Rechtsanwalt Franz Braun von der auf Kapitalanlage- und Prozessrecht spezialisierten Kanzlei CLLB fügt hinzu: „Nach herrschender obergerichtlicher Rechtsprechung haften die Treugeber nicht als Gesellschafter des Fonds und Forderungen der Treuhänderin können von der Gesellschaft nicht ohne Weiteres geltend gemacht werden.“

Diese Auffassung wurde für die Forderung der Fondsgesellschaft auf Zahlung des (anteiligen) Liquidationsverlusts nun vom Landgericht Waldshut-Tiengen bestätigt. Zuvor hatte auch das Landgericht Landshut in einem anderen Fall eine entsprechende Klage der Fondsgesellschaft abgewiesen. Die Urteile zeigen, dass es für die Anleger Sinn machen kann, sich zu verteidigen.

Zudem stehen auch Prospekthaftungsansprüche im Raum. Schließlich könnte der Forderung im Einzelfall ein etwaiges Aufklärungs- und Beratungsverschulden bei Abschluss der Beteiligung entgegengehalten werden, wenn der Anleger nicht ordnungsgemäß über die mit der Anlage verbundenen Risiken aufgeklärt wurde. In diesem Zusammenhang sollten die Anleger auch Regressansprüche gegen die Berater und Vermittler in Betracht ziehen. Ob die Fondsgesellschaft Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen einlegen wird, bleibt abzuwarten. Jedenfalls ist betroffenen Anlegern zu raten, sich über die rechtlichen Möglichkeiten eingehend von einem spezialisierten Rechtsanwalt aufklären zu lassen. Pressekontakt: RA Franz Braun, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: braun@cllb.de



Kontakt zum Autor des Artikels:
web: http://www.cllb.de
 

Kommentare




Kommentar schreiben
Überschrift Name
Ihr Kommentar (max. 400 Zeichen)
captchas

Bitte den oben stehenden Code eingeben.
Social Bookmarking
Bookmark bei: Mr. Wong Bookmark bei: Webnews Bookmark bei: Folkd Bookmark bei: Yigg Bookmark bei: Digg Bookmark bei: Reddit Bookmark bei: Simpy Bookmark bei: Slashdot Bookmark bei: Netscape Bookmark bei: Google Bookmark bei: Blinklist Bookmark bei: Diigo Bookmark bei: Newsvine Bookmark bei: Ma.Gnolia Bookmark bei: Netvouz

zurück zur Kategorieseite: Gesellschaft / Recht
Dieser Artikel wurde 755 Mal gelesen


 
 

Presseartikel nach Autoren
A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  X  Y  Z