Ärztefonds: Wohnpark Wittenau GbR
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Pressemeldung von:
BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Ärztefonds: Unterschiedliche Auffassungen über die quotale Haftung der einzelnen Gesellschafter beim Fonds Wohnpark Wittenau GbR
Wie der BSZ® e.V. schon in seinem Artikel vom 15.05.2008 berichtete, hat der Insolvenzverwalter den Anlegern des Fonds Wohnpark Wittenau GbR, vom Landgericht Berlin, die Klagen zustellen lassen. Wie jetzt bekannt wurde, sind allerdings nicht allen Anlegern Klagen zugestellt worden. Einige Anleger sind seit ihrem Fondsbeitritt umgezogen und haben dem Fonds ihre neue Anschrift nicht mitgeteilt. Weiterhin sind aber auch Anlegern, welche ihren Wohnort
nicht gewechselt haben, keine Klagen zugestellt worden. Das ist für diese Anleger erfreulich. Für diejenigen, denen die Klagen zugestellt wurden, kann dies jedoch sehr teuer werden.
In dem Gesellschaftsvertrag wurde, entgegen den Erklärungen im Emissionsprospekt, nicht geregelt, dass zunächst die Immobilie verwertet werden muss und dann der Gesellschafter für die restlichen quotalen Schulden haftet. Er haftet nach dem Gesellschaftsvertag der finanzierenden Bank immer für die ursprünglich ausgegeben Darlehen, völlig geleichgültig, ob sich diese Summe später (beispielsweise durch den Verkauf der Immobilie) verringert. Leider könnte er nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrages auch für die zahlungsunfähigen Gesellschafter oder Gesellschafter die man nicht ermitteln konnte oder wollte, haften, indem der Erlös der Immobilie nicht jedem Gesellschafter gutgeschrieben wird, sondern nach Belieben der Bank verwendet wird. Nach Auffassung von BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Schurig der Kanzlei Schurig-Youn-Woelke PartG, zeigt schon die jetzt vorliegende Situation, dass eine quotale Haftung, wie sie der Insolvenzverwalter des Fonds anwenden möchte, nicht richtig sein kann. Im Übrigen ist nach hiesigem Kenntnisstand, zumindest in einigen Fällen, der im Gesellschaftsvertrag festgelegte unbeschränkte persönliche Haftungsanteil, welcher dem Anteil an dem von dem Fonds ursprünglich aufgenommen Darlehen entspricht, überschritten worden. Den Betroffenen Gesellschaftern ist zu raten, gegen diese Berechnung ihrer quotalen Haftung im gerichtlichen Verfahren, Einwendungen zu erheben. Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Ärztefonds" anschließen. BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg Telefon: 06071-823780 Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft: http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165 Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.06.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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