Zürcher Kirchengesetz: wenig Kritik in der Vernehmlassung
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Pressemeldung von:
Peter Schmid
Die Neuregelung des Verhältnisses zwischen
dem Kanton Zürich und seinen Landeskirchen scheint auf gutem Weg. In der Vernehmlassung wurde nur an wenigen Punkten Kritik geäussert – am grundsätzlichsten von der EDU. Die Neuauflage des Kirchengesetzes nach dem Volks-Nein von Ende 2003 (wegen des gleichzeitiz zur Abstimmung gebrachten Anerkennungsgesetzes) wird von den politischen Parteien wohlwollend aufgenommen. Justizdirektor Markus Notter hat im Oktober 2005 im Einverständnis mit den Spitzen der Landeskirchen einen weitgehend unveränderten Gesetzestext vorgelegt. In
der Vernehmlassung äussern sich die politischen Parteien vor allem zu den Staatsbeiträgen an die öffentlichrechtlich verfassten Kirchen, wie die NZZ berichtet. Nach der Verabschiedung durch die Zürcher Regierung im Mai kommt die Vorlage in den Kantonsrat.
Gleiche Staatsbeiträge, anders verteilt – oder höhere? Die reformierte, die römisch-katholische und die christkatholische Kirche des Kantons Zürich sollen zusammen weiterhin jährlich rund 50 Millionen Franken vom Kanton erhalten, und zwar für Leistungen, die sie in den Bereichen Soziales, Bildung und Kultur erbringen. Da die Mittel neu gemäss den Mitgliederzahlen der Kirchen fliessen, würden die Reformierten etwa 12 Millionen weniger als bisher erhalten, die Katholiken entsprechend mehr. Die SP wünscht nun, dass die Reformierten nicht weniger erhalten; die FDP schlägt vor, die Umverteilung von vier auf sechs Jahre zu erstrecken. EDU als Sprecherin der Freikirchen? Die EDU spricht sich grundsätzlich gegen diese Beiträge an die Landeskirchen aus. Wenn dies aber geschehe, müssten auch die Freikirchen berücksichtigt werden, angesichts ihrer «Spitzenleistungen» in der Jugendarbeit. (Die Freikirchen im Kanton haben sich nicht vernehmen lassen.) Weiter wendet sich die bibelorientierte evangelische Kleinpartei auch gegen die Kirchensteuern von Unternehmen. Wie sichergestellt werden soll, dass diese Gelder nicht für Gottesdienste und andere „kultische Zwecke“ verwendet werden, ist zwischen den Parteien umstritten. Ein weiterer Diskussionspunkt ist die Amtsdauer der Pfarrer. Der Gesetzesentwurf will sie bei sechs Jahren belassen. Mit der reformierten Kirchensynode, die vermeiden will, dass Pfarrerwahlen jedes zweite Mal mit Kirchenpflegewahlen zusammenfallen, spricht sich die EVP für die flexiblere Formulierung «höchstens sechs Jahre» aus. Die SVP im Verzug – und uneins Die grösste Partei im Kanton, die SVP, hat trotz Fristverlängerung die Stellungnahme «leider noch nicht bereinigt und verabschiedet», wie Parteisekretär Zanetti die NZZ beschied. Klar sei, dass die Staatsquote nicht ansteigen dürfe. Der Gewerbeflügel der Partei, deren Sprecher bei der Debatte 2003 das „christliche Abendland“ ins Feld geführt hatte, stemmt sich offenbar weiter gegen die Kirchensteuern von Unternehmen. Weiter betonte Zanetti, Staatsgelder dürften die Kirchen nicht für politische Zwecke einsetzen. Besserstellung zweier jüdischer Gemeinden Die zweite Vorlage in Religionssachen, welche die Justizdirektion aufgrund der neuen Kantonsverfassung vorgelegt hat, ist das Anerkennungsgesetz. Die Israelitische Cultusgemeinde Zürich (ICZ) und die Liberale Gemeinde Or Chadasch sollen vom Staat anerkannt werden, ohne allerdings öffentlichrechtliche Körperschaften wie die Kirchen zu werden. Den beiden Gemeinden, die Vereine bleiben, werden eigene Friedhöfe garantiert, jüdische Geistliche sind als Seelsorger in den Spitälern zugelassen, und die Gemeinden können Räume in den öffentlichen Schulen unentgeltlich für den Religionsunterricht nutzen. Zudem haben sie Anrecht auf Beiträge des Kantons für Leistungen, die der Allgemeinheit zugute kommen, etwa für kulturelle Veranstaltungen oder Kurse. Die Beiträge dürften sich auf rund 250 000 Franken pro Jahr belaufen. Die meisten Parteien begrüssen die Vorlage. SP und Grüne bedauern (trotz dem klaren Volks-Nein zu dem für Muslime offenen Anerkennungsgesetz 2003), dass für weitere Religionsgemeinschaften keine Regelung vorliegt oder vorgesehen ist. Die EDU anderseits befürchtet infolge der Anerkennung von ICZ und Or Chadasch eine «verstärkte Diskriminierung“ von Freikirchen. Was der Staat an den Landeskirchen hat http://www.livenet.ch/www/index.php/D/article/151/27494/
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