Musikindustrie unter Verdacht der Preisabsprache
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Pressemeldung von:
Erwin Schotzger
Die Musikindustrie ist wegen ihrer Preispolitik bei Online-Aboservices erneut ins Visier des New Yorker Generalstaatsanwaltes Eliot Spitzer http://www.oag.state.ny.us geraten. Spitzer, der in den vergangenen Jahren bereits mehrmals wegen rechtlich fragwürdiger Praktiken gegen die Musiklabels ermittelt hat (vgl. pte http://www.pressetext.at/pte.mc?pte=050809014 ), vermutet eine Art von Preisabsprache bei digitalen Musikabodiensten im Internet wie sie z.B.von Napster, RealNetworks und Yahoo angeboten werden. Wie das Wall Street Journal (WSJ) heute, Donnerstag, berichtet, hat Spitzer Vorladungen
an die vier Major Labels Universal, Warner, EMI und Sony-BMG verschickt.
Der Stein des Anstoßes ist aus der Sicht von Spitzer eine Vereinbarung der Labels mit den Anbietern von digitalen Musikaboservices, die mit der Meistbegünstigung im Welthandel vergleichbar ist. Die Meistbegünstigungsklausel in den Verträgen gewährt dem jeweiligen Label dieselben Bedingungen, die auch anderen Mitbewerbern angeboten werden. Bei Abodiensten werden ausführliche Lizenzvereinbarungen abgeschlossen. Wenn ein Label dabei bessere Bedingungen für sich verhandelt, müssen diese auch allen anderen Labels angeboten werden. Spitzer hält die Meistbegünstigung für eine "signifikant Wettbewerb verzerrende Preispraktik", berichtet das WSJ. "Meistbegünstigungsklauseln auf der Anbieterseite erhöhen schon an sich die Preise und verzerren den Wettbewerb", meint auch Jonathan Potter, Chef der Digital Media Association http://www.digmedia.org, zum WSJ. Mitglieder des Handelsverbandes sind unter anderem Unternehmen wie Apple, Yahoo, AOL, MSN, RealNetworks, Napster und MTV. Die Meistbegünstigung wird von Handelsketten angewandt, um sich die günstigsten Großhandelspreise zu sichern. Bei Musikabos im Internet sichern sich jedoch die Labels die besten Bedingungen bzw. den höchsten Preis.
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