Jamba: Mit Kindersicherung gegen schlechten Ruf
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Pressemeldung von:
Erwin Schotzger
Sperre für mobilen Content soll Eltern Kostenkontrolle ermöglichen
Der Mobile-Content-Anbieter Jamba bietet künftig eine Kindersicherung für mobile Downloads an. Das laut eigenen Angaben "erste Kontrollinstrument für digitale Unterhaltungsagebote" sperrt die Handys der Kids für Downloads von Jamba. Dadurch soll den Eltern eine Kontrollmöglichkeit über die Kosten der Kids geboten werden. Das Unternehmen will dadurch auch seine Verantwortung gegenüber potenziellen Nutzern wahrnehmen. Damit reagiert Jamba auch auf den nicht gerade guten Ruf, den der Klingelton-Anbieter bei
Konsumentenschützern und so machen Eltern hat. Verbraucherschützer begrüßen die Maßnahme zwar grundsätzlich. Sie ändere aber nichts am eigentlichen Problem der wenig transparenten Angebote.
Die Kindersicherung kann online unter http://www.jamba.de:80/dow/guardian/blockuser.do aktiviert werden, indem die zu sperrende Handynummer eingegeben wird. An diese wird dann per SMS ein Passwort verschickt, mit dem die Kindersicherung aktiviert wird. Die Jamba-Downloads können nur per Anruf bei der kostenpflichtigen Kundenhotline wieder frei gegeben werden. Die lieben Kleinen sitzen in Sachen Klingeltöne, Hintergrundbilder und dergleichen auf dem Trockenen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) begrüßt zwar die Kindersicherung für Jamba-Downloads grundsätzlich. VZBV-Sprecher Christian Fronczak betont jedoch, dass es sich hier "um zwei Paar Schuhe" handelt. Die Kindersicherung ändere nichts am Problem der "intransparenten Angebote", so Fronczak im Gespräch mit pressetext. Auch beim österreichischen Verein für Konsumenteninformation (VKI) http://www.konsument.at steht man der Kindersicherung skeptisch gegenüber. Paul Srna, beim VKI für Neue Medien zuständig, bestätigte auf Anfrage von pressetext, dass es "relativ häufig vorkommt", dass Kinder nicht merken, dass sie ein Klingelton-Abo gekauft haben, aber nur einen einzigen Klingelton wollten. Die Kindersicherung ändere nichts daran, sie biete nur einmal mehr die Möglichkeit bei Beschwerden der Eltern darauf zu verweisen, doch die Kindersicherung zu verwenden. Srna spricht daher von einer "Verlagerung der Verantwortung". Fronczak fordert das "Prinzip der Transparenz" bei den Angeboten ein. Jamba sieht das naturgemäß anders. Die Verantwortlichen sind die Eltern, die ihre Kinder mit Handys ausstatten, die Netzbetreiber und die Anbieter von digitalen Produkten wie Jamba, teilte das Unternehmen auf Anfrage von pressetext mit. Jamba trage seinen Teil der Verantwortung in zweierlei Maß Rechnung: Zum einen informiere das Unternehmen intensiver und deutlicher als jeder andere Anbieter über Produkte und Dienstleistungen. Zum anderen biete nun die Kindersicherung den Eltern die Möglichkeit, Handynummern direkt für mobile Dienste von Jamba sperren zu lassen. Jamba ist wiederholt kritisiert worden, weil Kinder mit Klingeltönen und Handy-Spielen teilweise sehr hohe Handyrechnungen verursacht hatten. In Großbritannien hat die Regulierungsbehörde nun auch erstmals einen Anbieter zur Rückerstattung bezahlter Gebühren und einer Strafe von 40.000 Pfund verurteilt, berichtet die BBC. 338 Personen beschwerten sich bei der Behörde wegen versteckten Abos beim Kauf des Klingeltons "Crazy Frog" von Jamba. Verurteilt wurde aber nicht Jamba, sondern der britische Anbieter Mblox. VZBV und VKI haben bereits Stellungnahmen zu diesem Thema abgegeben. Siehe VTBV: http://www.vzbv.de/go/presse/604/8/36/index.html. VKI: http://www.konsument.at/konsument/detail.asp?id=23379 .
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