Inkarnationen des Buddha müssen Antrag stellen - In China benötigen neue Inkarnationen des Buddha künftig die Genehmigung der kommunistischen Regierung. Je nach ihrem öffentlichen Ansehen oder Einfluss haben alle "lebenden Buddhas" vom 1. September an einen entsprechenden Antrag bei den zuständigen Provinz- oder Staatsbehörden zu stellen. Die politische Führung in Peking gebe auf ihren Internetseiten als Zweck der neuen Regelung an, "Ordnung im tibetanischen Buddhismus zu wahren und eine harmonische Gesellschaft zu schaffen", meldete der katholische Pressedienst "Asianews". Im Hintergrund der Prüf-Verordnung steht der Streit um den Einfluss des Dalai Lama auf das chinesisch besetzte Tibet.
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